Informationsvorlage - 2013/IV/4942

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock entsendet jeder Vereinbarungspartner drei Vertreter als Mitglieder der Trägerversammlung.

Gemäß Beschluss Nr. 2011/IV/1971 vom 18.02.2011 wurde für die Trägerversammlung des Vereinbarungspartners Hansestadt Rostock der Oberbürgermeister, Herr Roland Methling, die Senatorin für den Senatsbereich 3, Frau Dr. Liane Melzer, und die Amtsleiterin des Hauptamtes, Frau Karin Helke, entsendet.

Auf Grund des Ausscheidens der Senatorin, Frau Dr. Liane Melzer, ist es zur Sicherung der Stimmrechte des Vereinbarungspartners Hansestadt Rostock erforderlich, bei Verhinderung der Mitglieder, Stellvertreter mit der Teilnahme an der Trägerversammlung zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund wird in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit zukünftig als Vertreter für den Oberbürgermeister in der Trägerversammlung Herr Reike Hackbusch, Leiter der Zentralen Steuerung, benannt.

Bis zur Wiederbesetzung der Senatorenstelle des Senatsbereiches 3 wird Herr Junghans, Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales, als ständiger Vertreter in der Trägerversammlung und  Frau Lachmann, Referentin des Amtes für Jugend und Soziales, als seine Stellvertretung benannt.

 

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Beschlüsse

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16.10.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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22.10.2013 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.11.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben