Beschlussvorlage - 2013/BV/4940

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang Markgrafenheide“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1548), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den

Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 für  das Sondergebiet “Östlicher Ortseingang

Markgrafenheide“,  begrenzt durch die Rostocker Heide im Norden und Osten, durch die

Warnemünder Straße im Süden und den Prahmgraben im Westen, bestehend aus der

Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

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Beschlussvorschriften: § 22  Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB                                            

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3920

 

Sachverhalt:

Die traditionsreiche Ausflugsgaststätte „Utspann“ und die Pension „Forsthaus“ besitzen durch ihre  exponierte Lage und den kulturhistorischen Hintergrund besondere Bedeutung für die naturverbundene Erholung (Rad -wegenetz) im Ortsteil Markgrafenheide und damit im Norden von Rostock .

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, innerhalb des Geltungsbe­reiches die Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und standortverträgliche Ergänzung des touristischen Angebots zur Aufwertung des Bereiches der Ausflugsgaststätte „Utspann“ und des Forsthauses zu schaffen und der Bedeutung dieses Bereiches als wichtigem Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide Rechnung zu tragen.

 

Dabei steht die geplante Erweiterung des Restaurants „Utspann“ um Übernachtungsmöglichkeiten (Flurstück  83/8) im Vordergrund. Als Sicherheit für eine stabile langfristige Entwicklung ist auf den angrenzenden Flurstücken 83/9 und 36/7 die Errichtung von Unterkünften für Fahrradtouristen mit ca. 25 Betten sowie einer Saunalandschaft vorgesehen. Die Entwicklung der Pension „Forsthaus“ soll innerhalb der bestehenden Grenzen erfolgen. Hier ist nur eine geringe bauliche Verdichtung sowie die Ordnung und Gestaltung der Freiflächen (Parkplatz, Zufahrten) beabsichtigt.

 

Die technische Ver- und Entsorgung des Plangebiets kann über die Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Zusätzliche öffentliche Leitungstrassen bzw. Aufwendungen werden nicht erforderlich.

 

Das Plangebiet befindet sich in einem naturräumlich sensiblen Standort. Die Beachtung der Belange des Naturschutzes ist daher von besonderer Bedeutung.

 

Daher wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden und es ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind. Deren Ausgleich erfolgt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans und in geringem Umfang im angrenzenden Buddentannenweg.

 

Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 05. Dezember 2012 gebilligte und zur  Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, lagen in der Zeit vom  14. Januar  2013 bis zum  15. Februar 2013 öffentlich aus.

 

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf zu geringfügigen Änderungen:

 

1. Im Teil B – Textliche Festsetzungen wurde

-          die Festsetzung 3 „Flächen für Nebenanlagen“ eingefügt, um die Belange des

       Waldschutzes zu betonen

-          in Festsetzung 7.2. wurde zum besseren Verständnis noch einmal betont, dass sie

       nur für den Lärmpegelbereich III erforderlich ist.

-          in Festsetzung 2.1. wurde die Fußbodenhöhe der seit 2012 geltenden

Hochwasserbemessungsgrenze angepasst. (alt: 2,80 m HN; jetzt: 2,65 m HN)

 

2. In der Begründung wurden die Plangrundlagen und die unter Punkt 1 genannten Änderungen ebenfalls aktualisiert und es wurden weitere Hinweise für das künftige Vorhaben aufgenommen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102                                                                      Bezeichnung: Städtebauliche Planung

Investitionsmaßnahme Nr.:                                                     Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

56255020

Aufwendungen für die Erstellung

des Bebauungsplans

 

1.627,96 €

 

 

 

76255020

Aufwendungen für die Erstellung

des Bebauungsplans

 

 

 

1.627,96 €

 

Erläuterungen

Die benötigten finanziellen Mittel i. H. v. 1.627,96 € sind im Haushaltsplan 2013 unter den o. g. Konten geplant.

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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20.11.2013 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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26.11.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.12.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen