Beschlussvorlage - 2013/BV/4940
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet "Östlicher Ortseingang Markgrafenheide"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.10.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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20.11.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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20.11.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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26.11.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.12.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet Östlicher Ortseingang Markgrafenheide hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1548), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den
Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 für das Sondergebiet Östlicher Ortseingang
Markgrafenheide, begrenzt durch die Rostocker Heide im Norden und Osten, durch die
Warnemünder Straße im Süden und den Prahmgraben im Westen, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), (Anlage 2), als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3920
Sachverhalt:
Die traditionsreiche Ausflugsgaststätte Utspann und die Pension Forsthaus besitzen durch ihre exponierte Lage und den kulturhistorischen Hintergrund besondere Bedeutung für die naturverbundene Erholung (Rad -wegenetz) im Ortsteil Markgrafenheide und damit im Norden von Rostock .
Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.SO.171 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, innerhalb des Geltungsbereiches die Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und standortverträgliche Ergänzung des touristischen Angebots zur Aufwertung des Bereiches der Ausflugsgaststätte Utspann und des Forsthauses zu schaffen und der Bedeutung dieses Bereiches als wichtigem Auftakt für den touristisch geprägten Ortsteil Markgrafenheide Rechnung zu tragen.
Dabei steht die geplante Erweiterung des Restaurants Utspann um Übernachtungsmöglichkeiten (Flurstück 83/8) im Vordergrund. Als Sicherheit für eine stabile langfristige Entwicklung ist auf den angrenzenden Flurstücken 83/9 und 36/7 die Errichtung von Unterkünften für Fahrradtouristen mit ca. 25 Betten sowie einer Saunalandschaft vorgesehen. Die Entwicklung der Pension Forsthaus soll innerhalb der bestehenden Grenzen erfolgen. Hier ist nur eine geringe bauliche Verdichtung sowie die Ordnung und Gestaltung der Freiflächen (Parkplatz, Zufahrten) beabsichtigt.
Die technische Ver- und Entsorgung des Plangebiets kann über die Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Zusätzliche öffentliche Leitungstrassen bzw. Aufwendungen werden nicht erforderlich.
Das Plangebiet befindet sich in einem naturräumlich sensiblen Standort. Die Beachtung der Belange des Naturschutzes ist daher von besonderer Bedeutung.
Daher wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden und es ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind. Deren Ausgleich erfolgt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans und in geringem Umfang im angrenzenden Buddentannenweg.
Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 05. Dezember 2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, lagen in der Zeit vom 14. Januar 2013 bis zum 15. Februar 2013 öffentlich aus.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf zu geringfügigen Änderungen:
1. Im Teil B Textliche Festsetzungen wurde
- die Festsetzung 3 Flächen für Nebenanlagen eingefügt, um die Belange des
Waldschutzes zu betonen
- in Festsetzung 7.2. wurde zum besseren Verständnis noch einmal betont, dass sie
nur für den Lärmpegelbereich III erforderlich ist.
- in Festsetzung 2.1. wurde die Fußbodenhöhe der seit 2012 geltenden
Hochwasserbemessungsgrenze angepasst. (alt: 2,80 m HN; jetzt: 2,65 m HN)
2. In der Begründung wurden die Plangrundlagen und die unter Punkt 1 genannten Änderungen ebenfalls aktualisiert und es wurden weitere Hinweise für das künftige Vorhaben aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Städtebauliche Planung
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2013 | 56255020 Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans |
| 1.627,96 |
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| 76255020 Aufwendungen für die Erstellung des Bebauungsplans |
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| 1.627,96 |
Erläuterungen
Die benötigten finanziellen Mittel i. H. v. 1.627,96 sind im Haushaltsplan 2013 unter den o. g. Konten geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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816,5 kB
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