Änderungsantrag - 2013/BV/4793-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Bei der Festlegung der Eckwerte ist sicherzustellen, dass durch die Stadt die erforderlichen Eigenanteile für die Inanspruchnahme der Städtebaufördermittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind gesetzlich vorgeschriebene Zuführungen an das Sondervermögen (hier KAG-Beiträge) ebenfalls finanziell abzusichern. Es handelt sich um ca. 100.000 €.

 

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Sachverhalt:

Die Mittel für den Stadtumbaus Ost sind als Eigenanteile nachzuweisen, um die Fördermittel und damit die geplanten Maßnahmen sicherzustellen.

 

Die Straßenbaubeiträge müssen eingeplant werden, da sie dem Sondervermögen zugeführt werden müssen.

 

 

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Andreas Engelmann

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen