Änderungsantrag - 2013/BV/4793-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den angemeldeten Mehrbedarf  des Brandschutz- und Rettungsamtes (Amt 37) in Höhe von 174.200€ in die Eckwerte  für den Entwurf des Haushaltsplan 2014 einzuarbeiten.

 

 

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Sachverhalt:

Entsprechend § 2 des Brandschutzgesetzes M-V haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicher zu stellen. Sie haben dazu insbesondere „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen“.

Diesen gesetzlichen Aufgaben kann die Hansestadt Rostock mit dem für das Produkt Brandschutz, beinhaltet die Aufwendungen für die Berufsfeuerwehr und für  die Freiwilligen Feuerwehren, vorgegebenen Eckwert 2014 nicht mehr in Gänze nachkommen.

Trotz der bei der Erstellung des Planentwurfes schon vorgenommenen Umverteilungen, die zur Minimierung des ursprünglich notwendigen Mehrbedarfes  des Teilhaushalt 37 beitrugen, benötigt das Brandschutz- und Rettungsamt weitere Mittel im Ergebnishaushalt in Höhe von 174.200,00 Euro.

So können im Produkt Brandschutz u.a. weder die geplante Ausbildung von 2 Brandoberinspektorenanwärtern, noch die Lehrgänge für einen Aufstiegsbeamten aus unserem Haus, 2014 beginnen.

Infolge des gravierenden demografischen Wandels in der Laufbahngruppe 2.1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) wurden jedoch diese Ausbildungsmaßnahmen seitens der Hansestadt Rostock genehmigt.

Gleichzeitig können die Schulungen zum Nutzereigenen Management NeM) im TetraBos, die für  alle Mitarbeiter der Leitstelle und den Mitarbeitern des Sachgebietes 37,43 zwingend vorgeschrieben sind, nicht finanziert werden. Eine Nutzung des Digitalfunks in Gänze ist damit für die Hansestadt Rostock nicht möglich.

Weiterhin entsteht der Mehrbedarf  2014 auch durch Preissteigungen bei Fernmeldegebühren für den BOS Digitalfunk und für die Standleitungen und durch die große Werftliegezeit des FLB 40-3.

Damit die Hansestadt Rostock ihren gesetzlichen Pflichten vollumfänglich gerecht werden kann, ist die Einarbeitung des Mehrbedarfes in den Eckwert zwingend erforderlich.

 

 

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Andreas Engelmann

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.10.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen