Stellungnahme - 2013/AN/4887-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die aktuelle Version der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock sieht neben dem Oberbürgermeister die Besetzung von drei Beigeordnetenstellen vor.

 

Mit Blick auf die weiterhin notwendigen und unabweisbaren Auflagen zur Einsparung von Personalkosten sowie der aktuellen Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde im Haushaltsgenehmigungsprozess vom 05.09.2013 wird die Beibehaltung der gegenwärtigen Grundstruktur für erforderlich gehalten.

 

Die Erweiterung wäre auch in fachlicher Hinsicht nicht zielführend. Die gegenwärtige Aufteilung ist sowohl nach dem Zuschnitt der Aufgabenbereiche als auch nach ihrem Umfang angemessen. Sie hat sich in den letzten Jahren bewährt.

 

Insgesamt sollte es daher bei der bisherigen Zahl der Senatsbereiche bleiben.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.11.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben