Stellungnahme - 2013/AN/4880-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Verwaltung sieht hinsichtlich des Antrages – Klare Regulierung für die Neuvorlage der Führungszeugnisse im SGB VIII – keinen Regelungsbedarf, da sowohl in der Hansestadt Rostock und darüber hinaus die Überprüfung der polizeilichen Führungszeugnisse „in regelmäßigen Abständen (alle 3 bis 5 Jahre)“ bereits eine verbindliche Handlungspraxis darstellt.

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters             

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben