Stellungnahme - 2013/AN/4908-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Antrag stellt im Grundsatz darauf ab, die Wallanlagen (im benannten Abschnitt) „in ihrem derzeitigen naturnahen Zustand zu erhalten“.  Eine Reduzierung des Baum- und Gehölzbestandes soll in diesem Zusammenhang quasi untersagt werden.

 

Damit widerspricht der Antrag in seiner Zielsetzung dem derzeitigen Konzept der Denkmalpflegerischen Zielstellung (DZ vom 14.11.2006; hier besonders S. 32 – 34). In einer denkmalgeschützten Anlage geht es nicht primär um die flächige Erhaltung/Schaffung „naturnaher Zustände“, sondern um die Bewahrung/Wiederherausarbeitung der typischen Merkmale als Kultur- und Gartendenkmal unter Berücksichtigung der stadtgestalterischen Funktionen, der Aufenthalts- und Erholungsfunktion sowie natürlich auch der stadtökologischen Funktion. Damit beinhaltet  die Denkmalpflegerische Zielsetzung bereits einen Gestaltungsrahmen, der auch u.a. der Stadtökologie eine angemessene Bedeutung einräumt.

 

Der Unterschied zwischen beschlusspflichtigen „relevanten Eingriffen“ in den Gehölzbestand und weiterhin „jederzeit zulässigen“ Unterhaltungsmaßnahmen ist unklar. Der Antrag erweitert insofern den Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011/AN/2891 vom 01.02.2012, mit welchem dem Amt für Stadtgrün bereits der „Schwellenwert“ von 10 Bäumen oder Sträuchern aufgegeben wurde, ab welchem die Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr vom Amt allein festgelegt werden dürfen. Eine Abstimmung zwischen dem vorhandenen und dem angestrebten Beschluss wäre darum erforderlich, damit es im Ergebnis eine eindeutige Handlungsgrundlage für die  laufende gärtnerische Unterhaltung durch das Amt für Stadtgrün gibt.

 

Der Aussage des Antrages, dass den Anforderungen der Denkmalpflege mit einigen Schautafeln hinreichend entsprochen werden könnte, ist in Frage zu stellen. Hier geht es um

 

 

 

den praktischen Umgang mit dem Denkmal gemäß der Vorgaben des Denkmalpflegegesetzes, die durch Schautafeln ergänzt, aber nicht ersetzt werden können.

 

Unstrittig ist der vorrangige Einsatz von Investitionen für die mehr baulichen Anlagenteile wie Wege, Treppen, Mauern, Uferbefestigungen, Spielplätze u.ä.. Das ist auch in allen Planungen stets der Hauptgegenstand gewesen. Aber auch diese Maßnahmen sind in der Regel mit Eingriffen in den angrenzenden Gehölzbestand verbunden und müssen daher, wie bisher immer, jeweils im Einzelfall projektbezogen abgewogen werden.

 

Dem Anliegen der Antragstellerin nach Sicherung „naturnaher Zustände“ könnte aus Sicht der Verwaltung besser dadurch entsprochen werden, dass nach differenzierter Betrachtung von Teilflächen, bei ausreichender Berücksichtigung der Denkmalpflege, unterschiedliche Schwerpunkte bezüglich der Pflege- und Entwicklungsziele, dann auch mit Schwerpunktbereichen „Stadtökologie“, definiert werden. Bereits das Parkpflegewerk Rostocker Wallanlagen (Amt für Stadtgrün 1995) hat eine Differenzierung vorgenommen und auch die Denkmalpflegerische  Zielstellung (Nov. 2006) lässt  in Ausgestaltung der grundsätzlichen Zielstellung der Erhaltung bzw. Schaffung von Raumstrukturen und Sichtbeziehungen konkrete Detaillierungen im o.g. Sinne durchaus zu.

 

Ein in dieser Richtung modifizierter Antrag wäre gegebenenfalls geeignet, zu einer gemeinsam  getragenen Zielstellung zu kommen.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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28.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.12.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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14.05.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben