Beschlussvorlage - 2013/BV/4924
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung aus dem Ehrenamt auf eigenen Antrag gemäß § 19 Abs. 3 KV M-V und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.10.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.10.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Der Abberufung auf eigenen Antrag gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 KV M-V des Stellvertreters des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf, Herrn Frank W e i c h e r t, aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
2. Der sich aus der Abberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ergebenden Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Herrn Frank Weichert wird zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 19 Abs. 3 Satz 3 Kommunalverfassung M-V
§ 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf am 07.12.2010 wurde Herr Frank Weichert gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - BrSchG M-V - zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Daraufhin wurde Herr Frank Weichert gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 2010/BV/1822 des Hauptausschusses der Hansestadt Rostock mit Wirkung vom 15.03.2011 längstens bis zum 07.12.2016 zum Ehrenbeamten der Hansestadt Rostock ernannt.
Am 09.07.2013 stellte Herr Frank Weichert den Antrag, ihn aus persönlichen Gründen von der Funktion Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf zu entbinden.
Ein Bürger kann gemäß § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V jederzeit seine Bestellung in ein Ehrenamt ablehnen oder seine Abberufung verlangen, wenn ein wichtiger Grund in seinen persönlichen Lebensumständen vorliegt.
Aus diesem Grunde wird die Beschlussvorlage zur Abberufung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die sich daraus ergebende gleichzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis dem Hauptausschuss vorgelegt.