Beschlussvorlage - 2013/BV/4920

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock lobt für das Petriviertel einen zweistufigen, offenen künstlerischen Wettbewerb mit Zuladung aus.

 

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bereits gefasste Beschlüsse:


Bürgerschaftsbeschluss Nr.0399/08-BV vom 09.07.2008

Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0198/04-A vom 31.04.2004

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr.0399/08-BV vom 9. Juli 2008 über die 2. Fortschreibung der Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ wird von der Hansestadt Rostock die Bebauung des Areals vor der östlichen Stadtmauer – dem Petriviertel – vorbereitet und entwickelt.

Die Stadt und ihre Bürger stellen hohe qualitative Ansprüche an das Umfeld der neu entstehenden Wohnquartiere. Dabei ist die Gestaltung der öffentlichen Räume ein wichtiges Thema in der Projektentwicklung des Petriviertels. Dieser öffentliche Raum setzt sich aus der Haupterschließung Warnowstraße, den Stichstraßen zur Erschließung der neuen Gebäude, einem offenen Wassergrabensystem durch das Wohngebiet und einem Uferpark zusammen.

In Verbindung mit dem inhaltlichen Konzept zur Entwicklung des Petriviertels hat das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen die Durchführung eines Wettbewerbes für Kunst im öffentlichen Raum vorgesehen.

In Abstimmung mit der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) wurde ein künstlerischer Planungswettbewerb mit zwei Phasen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) vorbereitet.

 

Entsprechend Beschluss Nr. 0198/04-A wird folgende Verfahrensweise für den Wettbewerb vorgeschlagen: 
 

-              Es wird ein künstlerischer Wettbewerb in zwei Phasen durchgeführt, um eine hohe Qualität der künstlerischen Entwürfe zu gewährleisteten.

-              Der Wettbewerb soll in der ersten Phase vier Standorte bzw. Bereiche für künstlerische Interventionen finden und eine Aufgabenstellung zu jedem Standort formulieren. Die zweite Phase betrifft die konkrete Durcharbeitung der vier Standorte durch ausgewählte Künstlerinnen und Künstler.

-               Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt durch eine offene, deutschlandweite Ausschreibung. Darüber hinaus werden Künstlerinnen und Künstler aufgefordert sich zu bewerben, die sich national durch Kunst im öffentlichen Raum verdient gemacht haben. Ein Preisgericht wählt aus den Bewerbungen zwölf Künstlerinnen und Künstler aus, einen Entwurf einzureichen. Aus den zwölf anonymisiert eingereichten Entwürfen wählt das Preisgericht pro Standort eine Arbeit aus, die realisiert werden soll.

-              Die zur Bewerbung aufgeforderten Künstlerinnen und Künstler werden durch den Kunstbeirat und die Ausloberin vorgeschlagen.

-               Das Preisgericht setzt sich aus Künstlerinnen und Künstlern, Architekten, Vertreterinnen und Vertretern der Fachöffentlichkeit sowie der Verwaltung zusammen. Ein Vertreter des Ortsbeirates Stadtmitte wird als stimmberechtigter Sachpreisrichter berufen.

-              Jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fraktionen der Bürgerschaft ist als Gast zu den Sitzungen des Preisgerichts eingeladen.

-              Um die Bürgerinnen und Bürger des Petriviertels sowie der angrenzenden Stadtteile einzubeziehen, ist eine Ausstellung mit Referenzen der zwölf ausgewählten Künstlerinnen und Künstler geplant. Eine öffentliche Veranstaltung, zu der die Künstlerinnen und Künstler geladen werden, eröffnet die Möglichkeit der Diskussion.

 

Die Auslobung des Wettbewerbes soll nach Beschlussfassung durch den Hauptausschuss erfolgen, so dass die Ergebnisse Mitte des Jahres 2014 vorliegen werden.


Für den Wettbewerb „Kunst im Petriviertel“ sind insgesamt Mittel in Höhe von 300.917 € vorhanden. Davon entfallen 34.697 € auf die Durchführung des Wettbewerbs durch die RGS, die aus Städtebaufördermitteln des Jahres 2013 finanziert werden. Die Beteiligungshonorare und die Realisierung der vier künstlerischen Interventionen werden finanziert aus den Städtebaufördermitteln, die für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen (Maßnahmen: Petrischanze, Küterbruch, Oberhalb Gerberbruch, Warnowuferkante, ingesamt 164.220 €) und den Mitteln für Kunst im öffentlichen Raum der Hansestadt Rostock des Jahres 2013 (51.000 € und Haushaltsrest in Höhe von 51.000 €).

 

Die Folgekosten für den Erhalt und Pflege der Kunstwerke sollen durch eindeutige Nachweise der Standsicherheit und Vandalismussicherheit für jedes Kunstwerk in der Aufgabe mit betrachtet werden, so dass diese Kosten auf das Notwendige reduziert werden können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    45 (41)

Produkt:                28.100                                                     Bezeichnung: Kultur

Investitionsmaßnahme Nr.:41 28100 9999 00 199              Bezeichnung: Kunst im öffentlichen Raum

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

7855 0000

 

 

 

102.200 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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20.11.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.11.2013 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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28.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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10.12.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen