Änderungsantrag - 2013/BV/4735-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage) wird wie folgt geändert:

 

Im Punkt 12. wird nach „…als einmalige Leistung zu erbringen.“ eingefügt:

 

„Liegt eine wirksame mietvertragliche Regelung zur Übernahme von Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen durch den Mieter vor, gehören auch diese Kosten zum Unterkunftsbedarf und sind - soweit sie notwendig und angemessen sind - als einmalige Leistungen zu erbringen.“

 

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Begründung:

 

Dieser Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag 2013/BV/4735-01 (ÄA), der zurückgezogen wird.

Der Formulierungsvorschlag der Verwaltung aus 2013/BV/4735-05 (SN) wurde übernommen.

 

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gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen