Beschlussvorlage - 2013/BV/4869

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Spende der FPL Schiffsmakler GmbH & Co. KG Rostock zugunsten der Tätigkeit der Selbsthilfegruppe Asthma/Allergie und Neurodermitis in Höhe von 200,00 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Selbsthilfegruppe des Rostocker Topfes – Asthma/Allergie und Neurodermitis – erhält erneut für 2013 eine Geldzuwendung/Spende in Höhe von 200,00 EUR von der Firma FPL Schiffsmakler GmbH & Co. KG Rostock.

In diesem Jahr werden insbesondere die Besuche in der Rehabilitationsklinik Lohmen sowie der Salzquelle in Stralsund unterstützt. Hier erhält die Selbsthilfegruppe die für sie wertvollen und hilfreichen Informationen und Beratungen für die Gruppenarbeit.

 

Die Hansestadt Rostock empfängt gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) die Spende und verwendet diese zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 52  Abs. 2 Nr. 3 zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:               53

Produkt:               41400                                                        Bezeichnung: Maßnahmen der Gesundheitspflege

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

46290040 Sonst. lfd. Erträge/ Spenden

 

200,00 €

 

              

 

 

 

 

66290040 Zuw. v. übr. Bereichen/Spenden

 

 

200,00 €

 

 

54190020 Zuschüsse a. Verbände u. Vereine

 

200,00 €

 

 

 

74190020 Zuschüsse a. Verbände u. Vereine

 

 

 

200,00 €

 

 

 

Verbindung zum Haushaltssicherungskonzept:              keiner

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.10.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen