Änderungsantrag - 2013/BV/4735-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung (Anlage) wird wie folgt geändert:

 

In Punkt 4 wird gestrichen:

„               Brikett, feste Brennstoffe                  55kg/m² Wfl.

              Flüssiggasheizung                            19 kg/m² Wfl.

              Elektroheizung                            220KWh/m² Wfl.“

 

und ersetzt durch:

„              Brikett, feste Brennstoffe                  55kg/m² Wfl.

              Ölheizung                                          25 l/m² Wfl.

              Flüssiggas                                          23 kg/m² Wfl.

              Elektroheizung                            220KWh/m² Wfl.

 

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Begründung:

Bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Heizwerte der verschiedenen Energieträger sollte in der Richtlinie ein ungefähr gleicher Energieeinsatz für die Wohnungsbeheizung angesetzt werden.

 

Braunkohlebrikett:                55kg/m² Wfl. x 19,6 MJ/KG = 1078 MJ/m² Wfl.

Flüssiggas/Propan:               23 kg/m² Wfl. x 46,3 MJ/kg = 1065 MJ/m² Wfl.

Heizöl:                             25 kg/m² Wfl. x 42,6 MJ/kg = 1065 MJ/m² Wfl.

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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04.09.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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18.09.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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09.10.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt