Änderungsantrag - 2013/BV/4436-03 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Im § 8 Kosten Abs. 4 Satz 1 wird nach „Dienstleistungsgewerbe“ folgendes eingefügt:

unter Einhaltung des von der Bürgerschaft beschlossenen Mindestlohnes von 8,50 EUR

 

Reduzieren

§ 8 Abs. 4 Satz 1 lautet nun:

Die Kosten im Sinne der Ziffer 1 und 2 werden von der Hansestadt Rostock in der im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Höhe von 422.000,00 EUR zzgl. der durch die Tarifentwicklung im Dienstleistungsgewerbe unter Einhaltung des von der Bürgerschaft beschlossenen Mindestlohnes von 8,50 EUR (Wach- und Sicherheitsdienste) entstehenden Mehrkosten übernommen.

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.08.2013 - Kulturausschuss

Erweitern

27.08.2013 - Finanzausschuss

Erweitern

04.09.2013 - Bürgerschaft

Erweitern

19.09.2013 - Kulturausschuss

Erweitern

01.10.2013 - Finanzausschuss

Erweitern

09.10.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen