Informationsvorlage - 2013/IV/4823

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Der Verkauf und die Verschleppung der „Georg Büchner“ wurden vom Insolvenzverwalter des Traditionsschiffsvereins veranlasst und beauftragt.

Zur Verschleppung waren im Vorfeld folgende Genehmigungen einzuholen: Towing Certificate vom 27.05.2013, Towage Approval Certificate vom 27.05.2013, Besichtigung für Überführung  der BG Verkehr Hamburg vom 16.05.2013, Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des WSA Stralsund für den Schleppverband bis Auslaufen Mole Rostock vom 15.05.2013.

Am Tage der Verschleppung, am 28.05.2013, lagen alle internationalen und nationalen Genehmigungen zur Verschleppung der Büchner vor. Entsprechende Auflagen in den einzelnen Genehmigungen sind im Vorfeld durch die Firma Baltic Taucher erledigt worden. Die Abnahme, die Prüfung und die Bestätigung sowie die Aushändigung der einzelnen Genehmigungen erfolgten durch das Hafen- und Seemannsamt.

Das Hafen- und Seemannsamt hat die Vorbereitungsmaßnahmen der Verschleppung ständig vor Ort kontrolliert und überwacht.

 

Auf der Überfahrt vom Stadthafen bis Ausgang Mole Warnemünde waren zusätzlich 2 Personen zur Kontrolle an Bord des Schiffes. Diese Maßnahme erfolgte auf Anweisung des HSA um sicherzugehen, dass die ausgewiesene Stabilität und Dichtigkeit des Schiffes gegeben sind. Hierbei konnten keine Mängel festgestellt werden. Das Schiff war in allen seinen Teilen seetüchtig und die Hülle wasserdicht.

Nach Verlassen der Mole und Umspannen der Schlepper (Hafenschlepper auf Seeschlepper) haben alle Personen einschließlich Lotse das Schiff verlassen. Zur Verschleppung über See durften sich keine Personen an Bord befinden. Dieses ist übliche

 

 

 

 

Praxis bei „toten“ Schiffen in der Seeschifffahrt. Zum Zeitpunkt der Verschleppung wurde das Schiff als Sonderfahrzeug ohne eigenen Antrieb geführt.. Der Schleppverband selber bestand aus dem polnischen Schlepper Ajaks mit einer neunköpfigen Besatzung und im Anhang die Büchner. Ab diesem Zeitpunkt (Auslaufen Mole) war die Zuständigkeit der Behörde vor Ort abgeschlossen. Der Schleppverband unterlag dann internationalen Schifffahrtsregeln und nicht mehr nationalen Regelungen vor Ort.

 

 

 

Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion des Ersten Stellvertreters

des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock

 

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Beschlüsse

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04.09.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben