Antrag - 2013/AN/4805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung alle Träger, die einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, auffordert, bei eigenem Bedarf einen Korrekturantrag für das laufende Jahr 2013 zu stellen. Die Prüfergebnisse werden dem Jugendhilfeaus-schuss als Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt, nach Bestätigung des Haushaltes.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft hat sich der finanzielle Jugendhilferahmen  verändert.

 

 

 

 

Susanne Wolff

 

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Beschlüsse

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06.08.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen