Dringlichkeitsantrag - 2013/DA/4776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung des Angebotes „Hanse-Produktions-schule“, gemäß der §§ 1 und 13 SGB VIII, des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. in Höhe von 57.879,28 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Das Angebot „Hanse-Produktionsschule“ wird seit dem 01.01.2013 in Vorleistung und Vorfi-nanzierung durch den Träger Jugendhilfe Stadt und Land e. V. erbracht. Das Projekt wird maßgeblich durch Dritte und Sonstige mitgetragen. Die prozentuale Beteiligung durch Eigenmittel und Drittmittel ist – laut Zuwendungsrecht – durch den Träger bzw. Drittmittelgeber verbindlich aufzubringen. Andernfalls ist die Gesamtfinanzierung unter Umständen nicht sichergestellt. Das Trägerrisiko steigt entsprechend mit jedem Tag. Wenn der kommunale Fördermittelbedarf nicht zeitnah in voller Höhe gedeckt wird, müssten teilnehmende Jugendliche das Projekt verlassen bzw. anderweitig versorgt werden. Sie benötigen dann zum Teil teurere Hilfen zur Erziehung.

 

 

Sachverhalt:

Das Angebot „Hanse-Produktionsschule“ wird entsprechend des durch den Träger angezeigten Bedarfes gefördert. Nach Aufstockung des Jugendhilfeetats im Haushalt der Hansestadt Rostock um zusätzliche 240.000 Euro – per Bürgerschaftsbeschluss – ist der finanzielle Rahmen für die bedarfsgerechte Förderung gegeben. Der erhöhte Fördervor-schlag stützt sich auch auf die ausführliche Diskussion im Jugendhilfeausschuss am 04.06.2013.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

Produkt:        36301                                                                      Bezeichnung: 55512013

 

 

 

 

 

 

 

 

Katrin Schankin

Mitglied des Jugendhilfeausschusses

 

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Beschlüsse

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06.08.2013 - Jugendhilfeausschuss