Beschlussvorlage - 2013/BV/4746

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2013

für die Maßnahme: 66 54300 201200420 – Rekonstruktion Vorpommernbrücke in Höhe von 146.000 EUR wird erteilt:


Produkt 54300 Landesstraßen – Konto: 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen


Die Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme: 6654101201202501 – Knotenausbau Parkstraße in Höhe von 146.000 EUR:


Produkt: 54101 Gemeindestraßen – Konto 78532000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V

§ 13 GemHVO

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

  629.251,56

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

     0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

  146.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

775.251,56

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Der Baubeginn zur Sanierung der Unterseite Hauptbogen der Vorpommernbrücke über die Warnow (4.BA) verzögerte sich auf Grund des anstehenden Winterwetters auf den 05. April 2013.

Das fertig gestellte Arbeitsgerüst für den 1.Teilbauabschnitt wurde am 19.04.2013 statisch überprüft und für die Durchführung der Rekonstruktionsarbeiten freigegeben. Bei den unmittelbar darauf folgenden Sanierungsarbeiten wurden größere Schäden an der Bauwerkssubstanz der Vorpommernbrücke festgestellt als vorhersehbar war. Dies betraf unter anderem Betonrisse, Betonholnester sowie Schädigungen an der Stahlbewehrung der Brücke. Die sofortige Instandsetzung dieser unvorhersehbaren Schadenserhöhung war zeitlich unaufschiebbar und für die Hansestadt unabweisbar.

Wären diese Rekonstruktionsarbeiten jetzt nicht vollständig ausgeführt worden wäre der Aufbau eines Hängegerüstes im folgenden Haushaltsjahr nochmals notwendig geworden. Die Anzahl und die Größe der Schäden hätten sich im kommenden Winterhalbjahr drastisch weiter verstärkt.

 

 

unvorhersehbar:

Bis zur Freilegung der Bauwerksubstanz der Unterseite des Hauptbogen der Vorpommernbrücke (4.BA) in 2013 mittels Hochdruckwasserstrahlen war diese Schadenserhöhung für das Tief- und Hafenbauamt nicht vorhersehbar. Diese verdeckten Bauwerksmängel sind der beim damaligen Bau der Vorpommernbrücke aufgetretenen unzureichenden Ausführungs- und Baustoffqualität geschuldet und waren daher nicht vorhersehbar.                                                                                                                                                                                                            

 

 

 

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

78532000 / 09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654101201202501

Knotenausbau Parkstraße

Investitionsposition

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

     

248.000

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

     

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

     

3.217,46

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

     

  244.782,54

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

146.000

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Gegenwärtig gibt es noch Klärungsbedarf zwischen der Hansestadt Rostock, der Rostocker Straßenbahn AG, der Eurawasser Nord GmbH und der Deutschen Bahn AG zur technischen Problemlösung der Entwässerungsanlagen unter dem Brückenbauwerk in der Parkstraße. Bis zur Problemlösung werden neue Planungsaufträge und mögliche Kostenteilungsvereinbarungen erst in der Jahresscheibe 2014 geschlossen. Die finanziellen Mittel aus der Jahresscheibe 2013 werden nicht mehr in voller Höhe in Anspruch genommen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:66

Maßnahme-Nr.: 6654300 201200420                                            Produkt: 54300 – Landesstraßen

 

 

Haushalt-Jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

2013

 

Erträge

Aufwen-

dungen

Einzahlungen

Auszahlungen

146.000,-€

2013

09612000/78532000

Rekonstruktion Vorpommernbrücke

4. BA

 

 

 

 

 

 

 

146.000,-€

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten: 146.000,-€

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

6654300

201200420

Rekonstruktion Vorpommernbrücke 4.BA

 

146

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum Haushaltssicherungskonzept: Keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.08.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.09.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen