Antrag - 2013/AN/4738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt seitens der Hansestadt Rostock erforderliche Genehmigungen für den Anschluss der Kleingartenanlage „Erlengrund e.V.“ an das öffentliche Abwassernetz zu erteilen, sofern die hierfür erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

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Sachverhalt:

 

Seit 2010 bemüht sich der Verein um einen Anschluss an das öffentliche Abwassernetz, da die Bodenverhältnisse in Markgrafenheide den Einbau abflussloser Abwasserbehälter nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand zulassen. Die Finanzierung würde durch den Verein/die einzelnen Pächter erfolgen.

 

Die bisher vorgetragenen Ablehnungsgründe sind rechtlich nicht haltbar:

-          Ein Anschluss an das öffentliche Abwassernetz gefährdet weder den Charakter von Kleingärten noch die Gemeinnützigkeit, sofern die weiteren rechtlichen Bestimmungen für KGA und gemeinnützige Vereine eingehalten werden: „Wenn die Bebauung und Nutzung der Gärten innerhalb einer Kleingartenanlage den Kriterien der Gemeinnützigkeit im Übrigen entsprechen, kann nicht die sich aus der Nutzung ergebene Abwasserbeseitigung ihrerseits die Gemeinnützigkeit ausschließen.“ (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 13.10.2010)

-          Der Anschluss einer KGA an das öffentliche Abwassernetz ist durch die Laubenordnung des Verbandes der Gartenfreunde Rostock vom 04.05.2013 nicht ausgeschlossen, da die Ordnung lediglich einen grundsätzlichen Anschluss verneint, was rechtlich Ausnahmen ermöglicht. Aufgrund der konkreten örtlichen Bedingungen kann im Falle der KGA Erlengrund von diesem Grundsatz abgewichen werden.

 

Der Beschlussvorschlag bezieht sich ausschließlich auf seitens der Hansestadt Rostock zu erteilenden Genehmigungen. Die KGA Erlengrund hat die weiteren Voraussetzungen bei den zuständigen Stellen selbst vorzunehmen, wie z.B. Kostenübernahmeerklärung, Antragstellung des Grundstückseigentümers und Querungsgenehmigungen. Ebenso hat die KGA Erlengrund die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen (u. a. Bundes- und Landeskleingartengesetz, Laubenordnung Rostock) zu gewährleisten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Beschlüsse

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29.08.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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04.09.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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26.09.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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09.10.2013 - Bürgerschaft - vertagt

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 04.09.2013 vertagt, weil der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung die Angelegenheit noch einmal behandeln möchte)

- durch Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung erneut vertagt

 

 

Nach einer Stellungnahme von Herrn Senator Matthäus stellt Herr Michaelis stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung und weitere Behandlung des Antrages Nr. 2013/AN/4738 im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung.

 

 

Frau Dr. Bachmann nimmt zur Angelegenheit Stellung und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2013/AN/4738.

 

Abstimmungsergebnis zur Vertagung des Antrages Nr. 2013/AN/4738
bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 4. Dezember 2013 und weiteren
Behandlung im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung:                                                                                                                 Angenommen

 

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28.11.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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04.12.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt