Stellungnahme - 2013/AN/4701-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:


Der Haushaltsplanungsprozess dauert unter Berücksichtigung aller Beratungen, den Sitzungsterminen und einer rechtzeitigen Beteiligung aller Ausschüsse und Ortsbeiräte ca. 8 Monate.

 

Mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 werden nach der Übergabe der Eckwertevorlage zur Beratung im Finanz- und Hauptausschuss am 08.08.2013 erstmalig die Eckwerte einschließlich der Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen in den Fachausschüssen beraten um eine produktbezogene Sichtweise zu stärken.

 

Den Ämtern wurden Mitte Juni die sogenannten Basisbudgets unter Berücksichtigung des Entwurfs des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 übergeben.

Die Summen der Basisbudgets der Teilhaushalte haben einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt und einen Überschuss im Finanzhaushalt in Höhe der Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten ergeben.

 

Die Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2022 am 19.06.2013 durch die Bürgerschaft führt zu erheblichen Abweichungen im Ergebnis- (./. 3,2 Mio. EUR) und Finanzhaushalt (./. 4,2 Mio. EIUR).

Diese Salden sind nunmehr in der Haushaltsaufstellung zu erwirtschaften, um den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Organisationseinheiten prüfen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Basisbudgets mit dem Ziel, mögliche Verbesserungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erlangen. Um wieder den Haushaltsausgleich und möglichst noch einen Überschuss im Finanzhaushalt zu erreichen, werden seitens der Verwaltung noch erhebliche Anstrengungen nötig sein.


Eine Vielzahl von Daten liegt noch nicht vor, diese sind in den nächsten Wochen und Monaten zu ermitteln und zusammenzuführen.

 

Der mit der Geschäftsanweisung Nr. 2/16 „Anweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes“ vorgesehene Terminplan berücksichtigt die dargestellten Prozesse. Ein Beschluss über den Haushaltsplan 2014 im Dezember 2013 ist zeitlich nicht möglich, da der notwendige Vorlauf aufgrund der erneuten Vorlage des Haushaltsplanes 2013 erhebliche Zeitanteile erforderte. Ein geordneter Haushaltsaufstellungsprozess im vorgesehenen Zeitrahmen muss gewährleistet sein, damit der Haushaltsplanbeschluss der Bürgerschaft auf fundierten Erkenntnissen beruht und den gesetzlichen Anforderungen genügt.

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.07.2013 - Bürgerschaft - zurückgezogen