Stellungnahme - 2013/BV/4498-37 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2013/BV/4498-24 (ÄA) wird beabsichtigt, die Konsolidierungsmaßnahmen 2013/1.16 - Optimierung der Strukturen bei den Ortsämtern - ersatzlos zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Vor dem Hintergrund der weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung setzt die Realisierung dieser ab dem Jahr 2015 geplanten Maßnahme umfängliche interne Untersuchungen voraus, wobei immer im Vordergrund steht, dass die Verwaltung keinen Qualitätsverlust gegenüber dem Bürger anstrebt, sondern eine Optimierung der Strukturen in diesem Bereich als Ziel verfolgt.

 

Um hier ein realistisches Prüfergebnis zu erzielen, wird die Arbeitsgruppe „Optimierung der Strukturen bei den Ortsämtern“ am 17.06.2013 gemeinsam mit Vertretern des Amtes für Management und Controlling, mit Vertretern des Personalrates und Ortsamtsleiter ihre Arbeit aufnehmen.

In der Arbeitsgruppe werden u.a. folgende Schwerpunkte einer Prüfung unterzogen:

·         Bürgerverhalten seit der Reduzierung auf 5 Standorte,

·         Entwicklung der Bevölkerungsstruktur,

·         Möglichkeiten der intensiven Nutzung neuer Medien durch die Bevölkerung,

·         durchschnittliche Wartezeiten für den Bürger, Möglichkeiten der Reduzierung,

·         Möglichkeiten der Zusammenlegung von Ortsbeiräten,

·         Abmietung von kostenintensiven Fremdanmietungen,

·         optimaler Personaleinsatz.

 

Erst nach Vorlage und Auswertung aller Untersuchungsergebnisse wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Fachamt einen Entscheidungsvorschlag zur Umsetzung dieser Maßnahme erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auf Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Sport die freiwilligen Leistungen der Hansestadt Rostock auf ein der finanziellen Leistungskraft angemessenes Niveau anzupassen sind. Die Verwaltung muss die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Umsetzung kommunaler Pflichtaufgaben einsetzen. Nur die darüber hinaus stehenden freien Mittel können für die freiwilligen Aufgaben eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben