Stellungnahme - 2013/AN/4626-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Antrag 2013/AN/4626 soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, im Zuge der Haushaltsplanung 2013 bis 2018 der Bürgerschaft bis zum Ende des Jahres 2013 ein Konzept vorzulegen, das den Erhalt der Fähre Gehlsdorf/Kabutzenhof zumindest bis zum Jahr 2018 finanziell absichert durch die Einstellung entsprechender Mittel in den städtischen Haushalt oder durch eine Finanzierung außerhalb des städtischen Haushaltes.

 

Seitens der Verwaltung wird die Aufrechterhaltung der Verkehrsverbindung Gehlsdorf-Kabutzenhof als Bestandteil des innerstädtischen Verkehrskonzeptes für notwendig erachtet.

 

Mit der Maßnahme 2013/1.19 des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2022 wird beabsichtigt, eine Finanzierung des Fährbetriebes Gehlsdorf/Kabutzenhof außerhalb des Kernhaushaltes der Hansestadt Rostock zu prüfen und umzusetzen.

 

Derzeit wird seitens der Verwaltung ein Lösungsvorschlag zur Finanzierung der Fährlinie ab dem Jahr 2015 unter Beachtung und Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen geprüft. Mit der RSAG und dem gegenwärtigen Betreiber sind entsprechende Gespräche aufgenommen worden.

 

Die Prüfungsergebnisse werden der Bürgerschaft zeitnah zur Entscheidung vorgelegt.

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben