Antrag - 2013/AN/4623
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterzeichnende Mitglieder der Bürgerschaft
Abberufung des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters
mit Ablauf des 31.Juli 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.06.2013
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion UFR
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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19.06.2013
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Beschlussvorschriften: § 32 Abs. 4 i.V.m. § 40 KV M-V
Sachverhalt:
Die Amtszeit des Wahlbeamten Herrn Georg Scholze läuft am 31.07.2013 ab.
Auf Grund der gesetzlichen Regelung der §§ 40 Abs. 5 S.1, 37 Abs.2 KV M-V bliebe er im Anschluss daran bis zur Wahl eines Nachfolgers, längstens aber für sechs Monate im Amt.
Die damit verbundenen Personalaufwendungen sollen durch seine Abberufung als Stellvertreter und als Beigeordneter unabhängig vom gleichzeitigen Ablauf der Amtszeit vermieden werden.