Informationsvorlage - 2013/IV/4621
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2012/DA/4163 vom 05.12.2012
Verkehrskonzept zur Seehafenerschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.05.2013
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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19.06.2013
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung M_V
bereits gefasste Beschlüsse:
2012/DA/4163 vom 05.12.2012
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden Beschluss vom 05.12.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ein Konzept vorzulegen, wie der Seehafen Rostock, insbesondere die überregionale Verbindung vom Hauptbahnhof zum internationalen Fährterminal, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zukünftig bedient werden soll.
Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe gebildet und ein Gutachter beauftragt, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Die abgestimmte Vorzugsvariante befindet sich derzeit in der Feinplanung durch die Rostocker Straßenbahn AG und wird zum nächsten Fahrplanwechsel des VVW am 4. August 2013 umgesetzt.
Auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 20. Juni wird die Neuordnung der städtischen Buslinien im Nordosten der Hansestadt Rostock der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die bestehenden Buslinien werden zusammengefasst und im Taktangebot übersichtlicher gestaltet. Die Verkehrsangebote zwischen dem Hauptbahnhof und dem Seehafen werden durch ein stündliches Busangebot ersetzt.
Linie A
Haltepunkt Lütten Klein Seehafen Warnowblick Dierkower Kreuz Weidendamm
(Verstärkerfahrten auf dem Abschnitt Warnowblick Dierkower Kreuz)
Linie B
Hauptbahnhof Süd Kröpeliner Tor Dierkower Kreuz J.-Nehru-Str. Seehafen Liebherrstr./Kraftwerk
Die Verknüpfung der Linien in alle Richtungen erfolgt an der Haltestelle Seehafen Fähre. Um dies sicherzustellen, ist die Verlegung von Bushaltestellen auf dem Hafengelände erforderlich.
Das fahrplantechnische Angebot entspricht dem Regionalen Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg / Rostock und deckt den Bedarf ab.
Da durch die Einstellung der S-Bahn-Verbindung Schienenverkehrsleistungen des Landes M-V ersetzt werden, sind finanzielle Mittel beim Land (Verkehrsgesellschaft M-V) beantragt.