Beschlussvorlage - 2013/BV/4595
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - DRK Kreisverband Rostock e. V. - "DRK Familienbildungsstätte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt DRK Familienbildungsstätte gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 31.12.2013 in Höhe von 123.553,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Familienbildungsstätte des DRK als Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung ist beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in Stadtmitte/Südstadt/KTV der Hansestadt Rostock umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen, Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 3.225,78 Euro besteht im Sachkostenbereich.
Die Förderung der Miete zählt nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes
beträgt 22,20 % und der Anteil der Drittmittel beträgt 38,36 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302010 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 123.553,00 |
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2013 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 123.553,00 |