Beschlussvorlage - 2013/BV/4593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 92.488,23 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten mit 1,5 Feststellen psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung geboten. Der Verein leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung.

 

Diese Beratungsstelle wird u. a. durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung der Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.

 

Weiterhin wird dieses Projekt von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung (DGfPI) e. V. finanziell unterstützt. Die DGfPI und die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Rostock kooperieren im Rahmen des Modellprojektes „Bundesweite Fortbildungsoffensive 2010 – 2014 zur Stärkung der Handlungsfähigkeit (Prävention und Intervention) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe zur Verhinderung sexualisierter Gewalt“ in dem Zeitraum vom 01.07. 2011 – 31.12.2014.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 0,21%. Die Drittmittel betragen 60,2 %.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                              Bezeichnung: 55512011

                           

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

92.488,23

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

92.488,23

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen