Beschlussvorlage - 2013/BV/4592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 47.548,80 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger jährlich 40.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2013 mit 256.363,76 Euro beteiligen.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf 15 Rostocker TN mit einer anteiligen Finanzierung von Betriebs– und Sachkosten.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.

Die Differenz in Höhe von 10.330,46 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der nicht förderfähigen Mietkosten sowie der Reduzierung der beantragten Teilnehmerzahl von 19 auf 15.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 6,24 %, der Drittmittelanteil beträgt 86,34 %. Der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 7,42 % gegenüber den Gesamtausgaben des Projektes.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                              Bezeichnung: 55512013

                           

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

47.548,80

 

 

2013

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

47.548,80

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen