Beschlussvorlage - 2013/BV/4592
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 13 SGB VIII - Jugendhilfe Stadt und Land e. V. - "Hanse Produktionsschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt Hanse Produktionsschule gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 31.12.2013 in Höhe von 47.548,80 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.
Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger jährlich 40.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2013 mit 256.363,76 Euro beteiligen.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf 15 Rostocker TN mit einer anteiligen Finanzierung von Betriebs und Sachkosten.
Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.
Die Differenz in Höhe von 10.330,46 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der nicht förderfähigen Mietkosten sowie der Reduzierung der beantragten Teilnehmerzahl von 19 auf 15.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 6,24 %, der Drittmittelanteil beträgt 86,34 %. Der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 7,42 % gegenüber den Gesamtausgaben des Projektes.
Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: 55512013
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013 | 36301.55512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 47.548,80 |
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2013 | 36301.75512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 47.548,80 |