Beschlussvorlage - 2013/BV/4584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „ Kompetenzagentur“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 36.813,30 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der von der Verwaltung des Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Planung dieser Projektfinanzierung sieht eine Beteiligung des Bundes -ESF von 61,2 % vor.

Der Anteil der kommunalen Beteiligung liegt bei 39,8 %. Die Hälfte dieses Förderbetrages  wird der Stadt aus dem Landesprogramm „Jugendberufshilfe“ gewährt.

 

 

Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für 0,5 Feststelle sowie auf Miete, Betriebskosten und Sachkosten.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                              Bezeichnung: 55512012 und 55512013

                         

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

 

36301.55512012

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

18.406,65

 

 

2013

36301.75512012

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

18.406,65

2013

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

18.406,65

 

 

2013

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

18.406,65

2013

 

36301.41442015

Zuweisung vom Land - Jugendberufshilfe

18.406,65

 

 

 

2013

36301.61442015

Zuweisung vom Land - Jugendberufshilfe

 

 

18.406,65

 

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen