Beschlussvorlage - 2013/BV/4583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2013 in Höhe von 532.500,00 Euro, vorbehaltlich  der Beschlussfassung der Bürgerschaft  und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit dem Standort bewirtschaftet der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren, es ist auch auf Grund seines traditionellen Hintergrundes, durch die vielfältigen soziokulturellen Angebote anderer Vereine, inhaltlich eines der umfangreichsten.

 

Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird mit 5,5 Feststellen und 2 Feststellen Schulsozialarbeit (davon 1 Stelle am Förderzentrum am Schwanenteich sowie 1 Stelle an der Regionalschule „H.-Schütz“ und am Gymnasium Reutershagen) sowie mit Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2 Feststellen Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert (näheres regelt der Zuwendungsbescheid).

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.

Die Differenz in Höhe von 32.500,00 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung einer Feststelle ab April 2013.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 10,48 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

                            36301                                                                  55512010 und 55512011

                            36301                                                                  55512020 und 55512021

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

329.276,65

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

329.276,65

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

49.600,00

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

49.600,00

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

58.670,41

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

58.670,41

 

 

 

 

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

45.800,00

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) vom Land

 

 

 

45.800,00

2013

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

49.152,94

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

49.152,94

2013

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

49.600,00

 

 

 

2013

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

49.600,00

 

2013

36301.41442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

45.800,00

 

 

 

2013

36301.61442016

Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit

 

 

45.800,00

 

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen