Stellungnahme - 2013/AN/4528-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Im Zuge des seitens der Hansestadt Rostock beabsichtigten Bauvorhabens „Ersatzneubau Schleusenbrücke“ und der diesbezüglichen Herbeiführung des Einvernehmens mit dem Bund, hier vertreten durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord und das Wasser- und Schiffahrtsamt Stralsund, zur baulichen und konstruktiven Bemessung des Bauwerkes erfolgten bereits seit 2010 intensive Bemühungen seitens der Stadt in Richtung Bund und Land M-V zur zukünftigen dauerhaften Aufrechterhaltung der Schleusenfunktion.

In der seit nunmehr bereits 2010 dauerhaften strittigen Auseinandersetzung mit dem

Bund zur Erlangung der Plangenehmigung und des Baurechtes für die neue Schleusenbrücke, welche durch die o. g. Abgabebemühungen des Bundes an das Land überlagert wurden hat die Hansestadt Rostock in mehrfachen gemeinsamen Beratungen und diesbezüglichen Schriftverkehren, vorrangig an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (für das Gewässer Oberwarnow) sowie an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (für das Schleusenbauwerk) um eine konsensfähige und für alle Beteiligte tragbare Lösung geworben.

Bereits in einem Schreiben der Hansestadt Rostock vom 21.04.2010 an das Land M-V (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz) hat sich die Hansestadt Rostock zur Übernahme der Schleuse und somit auch zur zukünftigen Betreibung der Schleuse klar und eindeutig positioniert. Im darauffolgenden Arbeitsprozess wurden u. a. die Bedingungen für die Übergabe des Schleusenbauwerkes sowie des Gewässers Oberwarnow vom Bund an das Land inhaltlich klar definiert.

 

 

 

 

Die Hansestadt Rostock steht nach wie vor zu ihrer Positionierung gegenüber dem Land M-V, das Schleusenbauwerk in einem sanierten und automatisierten Zustand zu übernehmen und zu betreiben. Die mit dieser Aufgabenübertragung einhergehenden finanziellen Lasten (Betreibungskosten) sind jedoch der Hansestadt Rostock auszugleichen (Durchreichung der Ablösemittel).

Die Hansestadt Rostock wird sich auch weiterhin sowohl beim Bund als auch beim Land M-V intensiv dafür einsetzen, dass auch zukünftig die Funktion der Schleuse als Gewässerverbindung zwischen Unter- und Oberwarnow dauerhaft aufrechterhalten wird. In diesem Zuge wird die Hansestadt Rostock erneut ihre unveränderte Positionierung zur Übernahme und zukünftiger Betreibung der Schleuse dem Land M-V schriftlich mitteilen.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.05.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben