Beschlussvorlage - 2013/BV/4547

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 102.533,51 EUR für o.g. Vorhaben wird für folgende Konten erteilt:
 

Maßnahme Nr. 6654802201200309 Produkt: 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

Konto:78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturver-mögen –zweckgebunden-
 

Die Deckung erfolgt aus der

Maßnahme Nr. 6654101201201508 Lichtenhäger Brink Produkt: 54101 Gemeindestraßen 

Konto: 78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturver-mögen -zweckgebunden-.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

unabweisbar:

Aufgrund der Zusicherung vom Landesförderinstitut M-V gemäß § 38 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz vom 12.07.2012 sowie die vorliegenden Freigaben der Verpflichtungsermächtigung wurden die Aufträge für die planungsseitigen Vorbereitungen dieser Maßnahme in 2011/2012 ausgelöst.

 

 

 

Die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen basierte noch auf dem rechtskräftigen B-Plan, der eine Führung der Erschließungsstraße östlich der Deponie vorsah.

Parallel zu dieser Ausschreibung wurde die 2. Änderung des B-Planes beauftragt, die u. a. eine veränderte Straßenführung südlich um die Deponie herum beinhaltet.

Der Satzungsbeschluss ist für den 04.09.2013 durch die Bürgerschaft vorgesehen. Mit dieser Änderung haben sich die anrechenbaren Baukosten als Grundlage für die Honorarberechnung aber erhöht, so dass ein Nachtrag zum Ingenieurvertrag erforderlich

wurde.

 

unvorhersehbar:

 

Aufgrund der geänderten Aufgabenstellungen musste die Finanzierungsübersicht überarbeitet und beim Landesförderinstitut  M-V eingereicht und überprüft werden. Dadurch kam es zu zeitlichen Verzögerungen, so dass in 2012 keine Fördermittel ausgereicht werden konnten. Mit Schreiben vom 26.02.2013  vom Ministerium  für Inneres und Sport M-V wurde die Gesamtfinanzierung als sichergestellt eingeschätzt , so dass nunmehr der Zuwendungs-bescheid zeitnah ausgereicht werden kann.

 

Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

Teilhaushalt: 66

Produkt:       54802

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54802

Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein

 

 

 

Produktkonto:

54802

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen – zweckgebunden-

Investitionsnummer

6654802201200309

Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

6.543.400,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

102.533,51

 

 

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

6.645.933,51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

54101 78532001

 

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654101201201508

Lichtenhäger Brink

 

 

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

     

450.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

 

./.

     

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

 

Aufträge

./.

     

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

     

450.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

102.533,51

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen:

Der Lichtenhäger Brink  ist ein geplantes Projekt aus dem Städtebauförderungsprogramm des Landes M-V . Da im Jahr 2012 keine Fördermittel vom Land bereitgestellt wurden, konnte es infolgedessen nicht zur Ausschreibung und Ausführung der Maßnahme kommen.

 

Gemäß Verfügung des OB in den Dienstberatungen vom 28.01.2013 und 04.02.2013 wurde festgestellt, dass auch im Jahr 2013 keine Städtebauförderungsmittel bereitgestellt werden und daher die Realisierung der Gesamtmaßnahme nicht möglich ist. Die finanziellen Mittel werden neu eingestellt.  

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.06.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.06.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen