Stellungnahme - 2013/AN/4468-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die im Beschlussantrag angegebene Deckungsquelle für einen zusätzlichen Zuschuss von 500 TEUR und damit einer weiteren Budgeterhöhung ist nicht gegeben.

Die Zahlungsbedingungen für den erwarteten Anteil aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds werden gemäß § 5 KHKFonds VO M-V zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock in einer Konsolidierungsvereinbarung festgeschrieben. Die Konsolidierungsvereinbarung definiert die Handlungspflichten und Konsolidierungsziele des Zahlungsempfängers. Als Zielstellung ist in § 5 KHKFonds VO M-V der schnellstmögliche Haushaltsausgleich festgelegt. Die Erhöhung des Zuschusses für die Volkstheater Rostock GmbH trägt nicht zu einem schnellstmöglichen Haushaltsausgleich bei.

Hinsichtlich der von der Antragstellerin benannten 500 TEUR  aus dem Kultusministerium gibt es nur ablehnende Signale zu dem von der Hansestadt Rostock 2012 gestellten Antrag.

 

Die Geschäftsführung und der Aufsichtrat haben für die VTR GmbH Vorschläge unterbreitet und beschlossen, die die Einhaltung des bestehenden Wirtschaftsplanes sicherstellen. Änderungen wie im Antrag vorgeschlagen, bedürfen einer Deckung innerhalb des jetzt vorliegenden Haushaltes.

Aus diesen Gründen kann der Beschlussantrag nicht befürwortet werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben