Stellungnahme - 2013/AN/4491-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Ehrenbürgerrecht wurde laut Archiv-Liste am 27. April 1933 an Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (1847 – 1934) Generalfeldmarschall, Reichspräsident verliehen.

 

Ehrenbürgerrecht wird einer Person verliehen, ist somit ein Persönlichkeitsrecht, das mit dem Tod der geehrten Person erlischt.

 

Insofern ist eine Aberkennung des Ehrenbürgerrechts nicht möglich, wohl aber die Streichung aus der Liste der Ehrenbürger der Hansestadt Rostock.

 

Die Streichung obliegt der Bürgerschaft.

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben