Änderungsantrag - 2013/BV/4390-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird ein dritter Punkt wie folgt hinzugefügt:

 

Die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbes für den Bereich Christinenhafen/Bussebart versetzt die Stadt in die Lage, neben einer städtebaulich hochqualifizierten Entscheidungsgrundlage vor allem nachfolgende begleitende Fragestellungen planerisch zu klären:

 

1.      Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der L22, Ermittlung der Vorgaben hinsichtlich des Immissionsschutzes. Eine Untersuchung zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten der L22 liegt vor und wurde der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ergebnisse werden in die weiteren Planungsschritte einfließen.

 

2.      Gewährleistung der notwendigen hohen Qualität der Gestaltung des gesamten Umfeldes

 

3.      Neuorganisation der Flächeninanspruchnahme und der inhaltlichen Ausgestaltung der HanseSail und des Weihnachtsmarktes, des Festplatzes (Zirkus Fantasia, etc.) und weiterer Veranstaltungen im Stadthafen und Am Bussebart im Sinne der Gewährleistung des hohen gestalterischen und funktionalen Anspruches an ein Theaterumfeld im Bereich Christinenhafen/Am Bussebart

 

4.      Verkehrsorganisation (Zu- und Abfahrtsverkehre, Öffentliche Stellplätze, Reisebusstellplätze, Anbindung ÖPNV bzw. Umweltverbund, etc.)

 

5.      Klärung der technischen bzw. bautechnischen Voraussetzungen (Baugrund, Hochwasserschutz, etc.).

 

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Sachverhalt:

 

Der Ausschuss ist der Meinung, dass dieser

Änderungstext aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage in die Beschlussvorlage als dritter Punkt gehört.

Damit wird die Bedeutung der begleitenden Fragestellungen für den Wettbewerb qualifiziert.

 

 

 

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Andreas Engelmann

Auschussvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen