Stellungnahme - 2013/AN/4402-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Gegen den Antrag bestehen rechtliche Bedenken.

 

Es wird empfohlen, den Antrag - zumindest in der konkret vorgelegten Form - nicht zu beschließen, bevor eine abschließende Stellungnahme der Rechtsaufsicht eingeholt ist.

 

Bedenken bestehen aus mehreren Gründen:

 

 

Rechtsirrtümliche / irritierende Formulierung

 

Durch die Formulierung des Satzes 2 wird suggeriert, bei den sodann katalogartig aufgeführten Angelegenheiten handele es sich stets um solche, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen, die zum Widerspruch berechtigen, automatisch vorliegen („sind insbesondere“).

Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht der Fall. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind in der Hauptsatzung die Angelegenheiten zu benennen, die ein Recht zu widersprechen eröffnen.

Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen jedoch in jedem Einzelfall vorliegen.

Nämlich, dass die Angelegenheiten den Ortsteil (nicht, wie vorgeschlagen, den „Ortsbeiratsbereich“) in besonderer Weise betreffen und darüber hinaus „das Wohl des Ortsteiles (nicht „Ortsbeiratsbereich“) beeinträchtigen“.
Es ist durchaus denkbar, dass Angelegenheiten des Kataloges den Ortsteil nicht in besonderer Weise betreffen oder das Wohl des Ortsteiles durch eine solche Angelegenheit nicht beeinträchtigt wird.

 

Ersetzung „Ortsteil“ durch „Ortsbeiratsbereich“

 

Im Antrag wird nicht die Formulierung des Gesetzes „Ortsteil“ aufgegriffen, sondern der Begriff des Ortsbeiratsbereiches verwendet. Diese Begriffe sind zwar derzeit insoweit synonym, als die nach der Hauptsatzung gebildeten Ortsteile identisch sind mit dem räumlichen Zuständigkeitsbereich der Ortsbeiräte. Diese Kongruenz ist jedoch nicht gesetzlich zwingend. Es wird daher empfohlen, den gesetzlichen Begriff (Ortsteil) zu übernehmen.

 

 

 

 

Angelegenheit 3. Stabstrich -  Formulierung „Satzungen nach dem Baugesetzbuch“

 

Die Verwaltung hält die gewählte Formulierung „Satzungen nach dem Baugesetzbuch“ für insoweit irritierend, als zu diesen auch Erschließungsbeitragssatzungen zählen.

Für diese Satzungen befinden sich Ermächtigungsgrundlage und Ausgestaltungsregelungen im Baugesetzbuch (§§ 123 ff.). Bei diesen Satzungen ist es nach Auffassung der Verwaltung nahezu ausgeschlossen, dass ein bestimmter Ortsteil, wie es das Gesetz verlangt, „in besonderer Weise betroffen“ sein könnte.

 

Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der eine ortsteilbezogene unterschiedliche Behandlung von Erschließungspflichtigen nicht zulässt, erscheint es bei lebensnaher Betrachtung nicht denkbar, dass mit einer Erschließungsbeitragssatzung das gesetzliche Erfordernis der besonderen Betroffenheit eines Ortsteils erfüllt sein könnte.

Träte dieser Fall dennoch einmal ein, müsste die Verwaltung ohnehin handeln, weil ein Verstoß gegen das Recht vorläge.

Für diesen Fall erscheint es nicht notwendig, zusätzlich die Ortsbeiräte als „Superrevisionsinstanz“ mit einem Widerspruchsrecht zu versehen.

 

Erläuterungen zum Verfahren

 

Um die Hauptsatzung nicht aufzublähen, sollten Regelungen zum Verfahren und Erläuterungen, hier insbesondere nachrichtliche Erwähnung gesetzlicher Bestimmungen, innerhalb der Ortsbeiratssatzung vorgenommen werden.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.05.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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02.05.2013 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

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02.05.2013 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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07.05.2013 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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07.05.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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07.05.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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07.05.2013 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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08.05.2013 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

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08.05.2013 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2013 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2013 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - zur Kenntnis gegeben

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14.05.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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15.05.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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21.05.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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22.05.2013 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - zur Kenntnis gegeben

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23.05.2013 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - zur Kenntnis gegeben

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28.05.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

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28.05.2013 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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04.06.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - zur Kenntnis gegeben

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04.06.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - vertagt

 

 

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12.06.2013 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

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19.06.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben