Antrag - 2013/AN/4491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 2 (10) Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock,

Paul von Hindenburg das Ehrenbürgerrecht, verliehen am 27.April 1933,

zu entziehen.

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Begründung:

Die Stadt Rostock verlieh am 27. April 1933 Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft. Wie in vielen deutschen Städten geschah dies auch in Rostock ohne jeden Ortsbezug der Person Hindenburg. Historiker werten diese Ehrungen als Dankbarkeitsgeste für die Ernennung Adolf Hiltlers zum Reichskanzler.

Mit Notverordnungen, mehrfachen Reichstagsauflösungen und der Zulassung der staatstreichartigen Absetzung der letzten demokratischen Regierung in Preußen 1932 hat Reichspräsident Hindenburg aktiv an der autoritären Verformung der Weimarer Verfassungsordnung mitgewirkt und schließlich auf deren Auflösung hingearbeitet. Paul von Hindenburg hat „seinem“  Kanzler Adolf Hitler vertraut und völlig freie Hand gelassen. Schon in den Frühjahrsmonaten des Jahres 1933 ermöglichte er ihm verschiedene Notverordnungen. Mit der Unterzeichnung des "Ermächtigungsgesetzes" durch Hindenburg wurde der Reichstag "legal"  ausgeschaltet. Der Reichspräsident sah den Unrechtsmaßnahmen der Nationalsozialisten, wie der willkürlichen Verhaftung politischer Gegner und den ersten Pressionen gegen jüdische Bürgerinnen und Bürger  widerspruchs- und tatenlos zu.

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, die Rostock zu vergeben hat.  Paul von Hindenburg ist in keinerlei Hinsicht eine verdienstvolle Persönlichkeit im Sinne unserer Satzung und auch kein historisches Vorbild.

In vielen deutschen Städten (z.B. München, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Duisburg, Stuttgart, Potsdam) wurde ihm die Ehrenbürgerschaft bereits entzogen.

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 2 (10) Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock, Paul von Hindenburg das Ehrenbürgerrecht, verliehen am 27. April 1933, zu entziehen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4491-02 (ÄA) (s. TOP 8.7.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4491:

 

Streichung von Paul von Hindenburg aus der Liste der Ehrenbürger der Hansestadt Rostock

 

Paul von Hindenburg wird aus der Liste der Ehrenbürger der Hansestadt Rostock gestrichen.