Beschlussvorlage - 2013/BV/4490

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) beschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

1.              Ausgangslage

 

Der Entwurf des Haushaltsplans 2013 mit dem Arbeitsstand 29.01.2013 wurde unter Einbeziehung mehrerer Änderungsanträge am 30.01.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen. Durch den Widerspruch des Oberbürgermeisters war auf der Bürgerschaftssitzung am 06.03.2013 erneut über den Haushaltsplan 2013 zu entscheiden. Die Bürgerschaft hat auf dieser Sitzung erneut Änderungsanträge eingebracht und über diese entschieden, den geänderten Haushaltsplan 2013 jedoch nicht beschlossen. Damit ist ein neuer Beschluss über den Haushaltsplan 2013 herbeizuführen.

 

 

  1.    Abweichungen des zweiten Planentwurfes 2013 (2. PE 2013) gegenüber dem Plan des Jahres 2012

 

Im Ergebnis der eingearbeiteten Änderungen ergeben sich zum Haushaltsplan 2012 die folgenden  Abweichungen zu den Erträgen und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen:

 

2.1               Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

-1      in Mio. EUR –

Ergebnishaushalt

Plan 2012

 

2. PE 2013

Stand 22.04.2013

Abweichung

Erträge

503,8

525,2

21,4

     davon Sonderposten

14,1

16,3

 

Aufwendungen

516,0

525,2

9,2

    davon Abschreibungen

32,5

34,9

 

Jahresergebnis

./. 12,2

0

12,2

 

Das Jahresergebnis 2012 ist noch nicht bekannt.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 2013 wird der Haushaltsausgleich ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage geplant.

 

 

 

2.2              Finanzhaushalt

 

- in Mio. EUR -

 

Plan 2012

 

2. PE 2013

Stand 04.04.2013

Abweichung

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

478,6

500,4

21,8

Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

478,6

491,8

13,2

Saldo Verwaltungstätigkeit

0,0

8,6

8,6

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

92,2

54,2

./. 38,0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

109,8

67,7

./. 42,1

Saldo Investitionstätigkeit

./. 17,6

./. 13,5

./. 4,1

 

 

 

 

Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

17,6

13,5

./. 4,1

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten

5,9

7,4

1,5

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen

12,5

6,1

./. 6,2

 

 

 

 

Saldo der durchlaufenden Gelder

./. 0,4

./. 1,2

0,8

 

 

 

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

5,5

0

./. 5,5

 

 


Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr:

 

     - in Mio. EUR -

 

Ergebnishaushalt

2013

Finanzhaushalt

2013

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlung

Auszahlung

Grundsteuer B

+ 1,6

 

+ 1,6

 

Gewerbesteuer nach Ertrag

+ 1,8

 

+ 1,8

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+ 3,8

 

+ 4,3

 

Schlüsselzuweisung vom Land

+ 2,6

 

+ 2,6

 

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

+ 7,0

 

+ 7,0

 

Erträge der sozialen Sicherung

+ 2,5

 

+ 2,5

 

Ersatz von Leistungen in Einrichtungen

+ 1,6

 

+ 1,6

 

Kostenbeteiligungen und –erstattungen im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen

+ 1,0

 

+ 1,0

 

Kostenerstattungen und Umlagen

./. 3,0

 

./. 3,0

 

Sonstige laufende Erträge

./. 3,3

 

. /. 3,3

 

Zins und sonstige Finanzerträge

+ 7,1

 

+ 7,1

 

Personalaufwendungen

 

+ 1,4

 

+ 1,4

Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen

 

+ 4,2

 

+ 4,2

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

+ 2,4

 

+ 2,4

Aufwendungen für Abschreibungen

 

+ 2,3

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

 

+ 1,8

 

+ 1,8

Kostenbeteilungen und –erstattungen nach SGB II

 

./. 0,5

 

./. 0,5

Leistungen nach SGB XII

 

+ 0,5

 

+ 0,5

Kostenbeteiligungen und –erstattungen nach SGB XII

 

+ 1,2

 

+ 1,2

Leistungen nach SGB VIII

 

+ 4,2

 

+ 4,2

Kostenbeteiligungen und –erstattungen nach SGB VIII

 

./. 1,0

 

./. 1,0

Zinsaufwendungen

 

- 2,0

 

./. 2,1

 

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 der GemHVO-Doppik ist der Finanzhaushalt ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 der GemHVO-Doppik ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu decken. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 13,5 Mio. EUR ist durch Kredite für Investitionen zu finanzieren.

 

Aufgrund des Bestandes der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 01.01.2012 in Höhe von 167,6 Mio. EUR ist der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich nicht möglich. Jahresbezogen ist das Ergebnis jedoch ausgeglichen, da die ordentliche Tilgung und der Saldo der durchlaufenden Gelder ohne Kassenkredite finanziert werden kann. Im Vorjahr war hier eine Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 5,5 Mio. EUR geplant. Das Jahresergebnis ist noch nicht festgestellt, wird jedoch um voraussichtlich 2,5 Mio. EUR besser ausfallen.

 

Die Abweichungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR zwischen dem Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes und dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen resultieren unter anderem aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten (16,3 Mio. EUR) und den Abschreibungen (34,9 Mio. EUR). Hier handelt es sich teilweise noch um geschätzte Werte, die endgültig erst nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz vorliegen.

 

Planungsseitig noch nicht gelungen ist die Veranschlagung von Überschüssen zum Abbau von Altfehlbeträgen im Haushalt 2013. Nach gegenwärtigem Stand wird durch die Ausweisung der beantragten Beteiligung der Hansestadt Rostock am Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes (§ 22 FAG) in Höhe von 17,5 Mio. EUR im Haushaltsicherungskonzept der einzig gangbare Weg zur Erfüllung der Anordnung der Kommunalaufsicht im Haushaltsjahr 2013 aufgezeigt.

 

Derzeit werden aufgrund der Haushaltsfehlbeträge aus den Jahren 2001 bis 2007 Kassenkredite täglich in wechselnder Höhe von 170,0 Mio. EUR bis 198,0 Mio. EUR benötigt. Aufgrund der Entwicklung ist im Haushaltsjahr 2013 davon auszugehen, dass Kassenkredite bis zu 197,0 Mio. EUR aufzunehmen sind. Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt damit weiterhin der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

3.              Planansätze im Kernhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen

 

Nach Übergabe der Haushaltsanmeldung wurden für das Städtebauliche Sondervermögen die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt:

 

- in Mio. EUR -

 

2013

2014

2015

2016

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

Erträge Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

0,01

Aufwand Verwaltungstätigkeit einschließlich Abschreibungen

2,4

2,4

2,6

2,2

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 2,4

./. 2,4

./. 2,6

./. 2,2

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

0,01

Auszahlungen gesamt

7,5

6,6

6,0

6,6

   dav. Auszahlung   

   Investiv

5,3

4,2

3,4

4,4

Saldo Ein- und Auszahlungen

./. 7,5

./. 6,6

./. 6,0

./. 6,6

 

 

 


4. Jahresabschlüsse sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften

 

Dem Haushaltsplan sind entsprechend § 1 Absatz 2 GemHVO-Doppik als Anlagen die neuesten geprüften Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit beherrschendem Einfluss beteiligt ist, einschließlich einer Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung, beizufügen.

 

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden gesondert zur Beschlussfassung (Beschlussvorlage 2013/BV/4391) vorgelegt. Die Wirtschaftspläne der WIRO, HERO und RVV sind entsprechend der Beschlussfassung anzupassen.

 

 

5.               Hebesatzsatzung

 

Gemäß § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz muss ein Beschluss über eine Hebesatzerhöhung rückwirkend zum 01.01. eines Jahres spätestens bis zum 30. Juni des Jahres gefasst werden. Eine gesondert zu beschließende Hebesatzsatzung (Beschlussvorlage 2013/BV/4398) wurde auf Grundlage der zum 1. Planentwurf mehrheitlich durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungsanträge zur Belastung sowohl der Grundsteuer- wie auch der Gewerbesteuerpflichtigen vorgelegt.

 

6.              Haushaltssicherungskonzept

 

Das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock wurde auf der Grundlage des vorgelegten Planentwurfes aktualisiert und weiter fortgeschrieben. Mit der Vorlage 2012/BV/4146  wird hierzu ein Beschluss herbeigeführt. Die Dokumentation erfolgt mit Band IX und bildet die Grundlage für die Haushaltsplanung der folgenden Jahre hinsichtlich des Kurses zur Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock. 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Finanzhaushalt ist jahresbezogen ausgeglichen und weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR aus, welcher die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen von 7,4 Mio. EUR und den negativen Saldo der durchlaufenden Gelder in Höhe von 1,2 Mio. EUR abdeckt.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

07.05.2013 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) beschlossen.

 

 

 

Reduzieren

14.05.2013 - Personalausschuss - vertagt

Erweitern

15.05.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

21.05.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.05.2013 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

Erweitern

23.05.2013 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.05.2013 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Reduzieren

28.05.2013 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) beschlossen.

 

 

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

7

 

Nicht empfohlen

 

 

Erweitern

28.05.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

Erweitern

28.05.2013 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - abgelehnt

Erweitern

29.05.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

Erweitern

04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.06.2013 - Ortsbeirat Schmarl (7) - abgelehnt

Erweitern

04.06.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - abgelehnt

Erweitern

04.06.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Erweitern

05.06.2013 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

Reduzieren

05.06.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) beschlossen.

 

 

Abstimmung für Vertagung einschließlich der Nachtragsvorlagen:                                         

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Vertagung angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

06.06.2013 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.06.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.06.2013 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.06.2013 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2013 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2013 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.06.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

Erweitern

11.06.2013 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.06.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

Erweitern

12.06.2013 - Ortsbeirat Biestow (13)

Erweitern

12.06.2013 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.06.2013 - Ortsbeirat Südstadt (12) - abgelehnt

Erweitern

18.06.2013 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

19.06.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:


Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) werden beschlossen.

 

(Überarbeitungen aufgrund der Änderungen/Ergänzungen werden nach Fertigstellung
der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 10 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt