Dringlichkeitsantrag - 2013/DA/4429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zum Haushaltsjahr 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde die Förderung von zeitlich befristeten Projekten auf der Grundlage der §§ 11 bis 13 und 74, 75 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von max. 20.499,00 Euro. Diese Mittel sollen vorrangig für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (36200.55511020) und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (36200.54190020) verwendet werden.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/4027, 2013/DV/4305

 

 

Sachverhalt:

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit begründet sich mit dem vorfristigen Maßnahmebeginn der Kleinprojekte. Die Vorbereitungen, speziell für den Druck des Ferienkalenders werden im März beginnen, um die Maßnahmen in den Sommerferien durchführen zu können. 

 

 

Im Rahmen der vorläufig verfügbaren Haushaltsmittel 2013 in Höhe von 5.799.900,00 Euro können nicht alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung im Sinne der §§ 11 bis 16 SGB VIII gefördert werden. Entsprechend der Fördervorschläge der Verwaltung vom 29.01.2013 (2013/DV/4305) werden für die Finanzierung der Jahresprojekte 5.779.401,00 Euro benötigt. Für zeitlich befristete Maßnahmen bleiben insgesamt Mittel in Höhe von 20.499,00 Euro verfügbar.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

Produkt:        36200                                                       

Investitionsmaßnahme Nr.:              keine                            Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

36200

 

20.499,00

 

20.499,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

 

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Beschlüsse

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19.03.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zum Haushaltsjahr 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde die Förderung von zeitlich befristeten Projekten auf der Grundlage der §§ 11 bis 13 und 74, 75 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von max. 20.499,00 Euro. Diese Mittel sollen vorrangig für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (36200.55511020) und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (36200.54190020) verwendet werden.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt