Dringlichkeitsantrag - 2013/DA/4429
Grunddaten
- Betreff:
-
Wolfgang Nitzsche (Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses)
Förderung von zeitlich befristeten Projekten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 13 und 74, 75 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.03.2013
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.03.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zum Haushaltsjahr 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde die Förderung von zeitlich befristeten Projekten auf der Grundlage der §§ 11 bis 13 und 74, 75 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von max. 20.499,00 Euro. Diese Mittel sollen vorrangig für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (36200.55511020) und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (36200.54190020) verwendet werden.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/4027, 2013/DV/4305
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit begründet sich mit dem vorfristigen Maßnahmebeginn der Kleinprojekte. Die Vorbereitungen, speziell für den Druck des Ferienkalenders werden im März beginnen, um die Maßnahmen in den Sommerferien durchführen zu können.
Im Rahmen der vorläufig verfügbaren Haushaltsmittel 2013 in Höhe von 5.799.900,00 Euro können nicht alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung im Sinne der §§ 11 bis 16 SGB VIII gefördert werden. Entsprechend der Fördervorschläge der Verwaltung vom 29.01.2013 (2013/DV/4305) werden für die Finanzierung der Jahresprojekte 5.779.401,00 Euro benötigt. Für zeitlich befristete Maßnahmen bleiben insgesamt Mittel in Höhe von 20.499,00 Euro verfügbar.
19.03.2013 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft zum Haushaltsjahr 2013 und deren Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde die Förderung von zeitlich befristeten Projekten auf der Grundlage der §§ 11 bis 13 und 74, 75 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von max. 20.499,00 Euro. Diese Mittel sollen vorrangig für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (36200.55511020) und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (36200.54190020) verwendet werden.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 10 |
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Dagegen: |
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| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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