Stellungnahme - 2013/AN/4317-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Amt für Management und Controlling hat die Regelungen des o.g. Bundessonderprogramms geprüft. Die mit dem Programm beabsichtigte Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland lässt sich als Zielstellung ohne Weiteres auch auf die Hansestadt Rostock übertragen. Wenngleich in den meisten Fällen die Gewinnung von Auszubildenden und von ausgebildeten Fachkräften noch durch eine hohe Zahl von qualifizierten Bewerbungen gesichert ist, entstehen in einigen fachbezogenen Bereichen bereits Vakanzen durch fehlendes Fachpersonal.

Hier könnte das Sonderprogramm zumindest in ergänzender Weise zur Entspannung beitragen. Die dort getroffenen Regelungen zu förderfähigen Leistungen im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme über die Medien bekannt zu machen. Zuvor hat eine entsprechende Abstimmung mit der für die Gewährung zuständigen Behörde (Bundesagentur für Arbeit) zu  erfolgen, um vor allem die Möglichkeiten für eine europaweite Bekanntmachung zu sondieren. Hier liegen für den Öffentlichen Dienst noch keine Erfahrungswerte vor.

Sodann könnten fachbereichsspezifische Angebote innerhalb der Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf eine mögliche Förderung beworben werden. Die weiteren Personalführer innerhalb des Geschäftsbereichs der Hansestadt Rostock werden eingebunden, ebenso wie die Volkshochschule und die Träger der von der Stadtverwaltung weiter genutzten regionalen Bildungseinrichtungen.

Das Programm zielt allerdings nicht in erster Linie auf die Anbahnung einer Ausbildungsmaßnahme oder Beschäftigung im Öffentlichen Dienst ab. Hier bestehen

 

lediglich in einzelnen, vor allem technischen Fachbereichen realistische Möglich­keiten für eine Übernahme. Die Hansestadt Rostock könnte in verschiedener Weise zur Unterstützung des Sonderprogramms beitragen. Seit einigen Jahren erweist sich die Rekrutierung geeigneter Auszubildender im Gärtnerberuf für die Stadtverwaltung als schwierig. Freie Ausbildungsstellen werden an die Agentur für Arbeit zur Vermittlung gemeldet. Ergänzend dazu erfolgt eine Publikation freier Stellen über das Stellenportal Berufe M-V.de. Zudem werden ausbildungsvorbereitende Praktika, meist obligatorischen Charakters, angeboten. Dies soll einer ersten Orientierung über die Ausbildungsinhalte dienen und Ausbildungsabbrüchen vorbeugen.

Die im Antrag genannten mittelbaren Effekte für den Haushalt ließen sich in wesentlich größerem Umfang nutzen, wenn private Ausbildungsträger und -betriebe auf die Möglichkeiten der Förderung zurückgriffen. Hierfür werden weder eine Zuständigkeit noch die Möglichkeit für eine zweckmäßige Form der Bekanntmachung konkreter Angebote gegenüber interessierten EU-Bürgerinnen und –Bürgern gesehen. Diese sollte über die jeweiligen berufsständischen Kammern erfolgen.

 

 

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Beschlüsse

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10.04.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben