Beschlussvorlage - 2013/BV/4425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die anonymen Zuwendungen in einer Höhe von 13.892,71 EUR an das Kulturhistorische Museum mittels Spendenbox werden angenommen und gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur verwendet.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, Geschäftsanweisung (2/3) über das Verfahren bei Geld- und Sachspenden (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

 

Sachverhalt:

 

Das Kulturhistorische Museum erhielt in der Zeit vom 01.01.2012 – 31.12.2012 Zuwendungen in Höhe von 13.892,71 EUR mittels Einwurf in die aufgestellte Spendenbox.

Die Verwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:               45

Produkt:              25101

Bezeichnung:              Kulturhistorisches Museum

 

 

Haushalts­jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

46290041    Sonstige

Laufende Erträge    -

Spenden-zweckgebunden

13.892,71 EUR

 

 

 

2012

66290041 Zuweisungen von übrigen Bereichen –

Spenden-zweckgebunden

 

 

13.892,71 EUR

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:   entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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15.05.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen