Beschlussvorlage - 2013/BV/4385

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die 1. Prioritätenliste zur Antragstellung 2013/2014 entsprechend den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und des zusätzlichen Investitionsprogramms zum Krippenausbau für die Jahre 2013-2014 auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0698/08-BV     vom 16.09.2008

0891/08-BV     vom 25.11.2008

0312/09-DV     vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146  vom 07.05.2010

2012/BV/4216  vom 15.01.2013

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr werden im Förderzeitraum 2008 bis 2013 voraussichtlich  129 Maßnahmen mit einem möglichen Investitionsvolumen von etwa 5,199 Mio. Euro gefördert. Da einige Maßnahmen noch nicht beendet sind, liegen noch keine abschließenden Angaben vor. Die Förderung wurde bisher für 56 Maßnahmen von Trägern von Kindertageseinrichtungen nach §13 des Kinderförderungsgesetzes für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen sowie für 73 Maßnahmen der Tages- und Großraumpflegestelle für Ausstattungsinvestitionen eingesetzt.

 

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) zusätzlich beschlossene Investitionsprogramm zum Krippenausbau für die Jahre 2013-2014 mit einem Gesamtfördervolumen von 11,256 Mio. Euro für Mecklenburg- Vorpommern beinhaltet die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Zusätzliche Plätze im Sinne des Gesetzes sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden. 

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Bedarfsliste zum Sanierungsstand der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagesstättenbedarfsplanung, der Berücksichtigung der Vorlage der Anträge von Seiten der Träger, der Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Eigenbetrieb (KOE) und der Einhaltung der Schwerpunktsetzung durch das Programm wurde die Prioritätenliste (Anlage 1) erstellt. Weitere Schwerpunkte bei der Positionserstellung der Einzelmaßnahmen waren die Anzahl der neuen bzw. ersetzbaren Plätze, die Höhe der Kosten zu vergleichbaren Maßnahmen, die Art und der Zeitrahmen der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen insbesondere bei den Tagespflegestellen. Maßnahmen von Kindertageseinrichtungen mit einer Kapazitätserhöhung (lfd. Nr. 1-13) hatten Vorrang vor Erhaltungsmaßnahmen von Einrichtungen (lfd. Nr. 14-19) und auch vor Tagespflegestellen (lfd. Nr. 20-26).

 

 

Entgegen dem 1.Förderprogramm besteht für das zusätzliche Investitionsprogramm 2013-2014 keine Einschränkung die Höhe der Beantragung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V für die Hansestadt Rostock betreffend. Diesbezüglich wurden alle förderfähigen Anträge weitergeleitet und eine Gesamtsumme von 6.755.460,96 Euro beantragt. Sofern die Bezuschussung geringer ausfällt, wird es zu einer Minimierung der möglichen Förderung an die Letztempfänger – hier Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen- kommen. 

 

Alle beantragten Fördersummen beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Finanzierung der Einzelmaßnahmen setzen sich jeweils aus einer maximalen Förderung in Höhe von 90 vom Hundertsatz der förderfähigen Gesamtsummen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V und den Eigenmittel der Träger der Kindertageseinrichtungen zusammen. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Anlage entsprechend der Einzelmaßnahme aufgeschlüsselt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:   50

Produkt:                 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

Konto:                     36101.01900000

Bezeichnung: Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Produkt:                  36102 Bezeichnung: Tagespflege (§23 SGB VIII)

Konto:                    36102.01900000

Bezeichnung: Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Konto:                     36101.23316620

Konto:                     36102.23316620

Bezeichnung: Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom
                               Land

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einnahmen

Ausgaben

2013/2014

36101.23316620

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land

 

6.717.025,66 €

 

 

2013/2014

36101.01900000
Ausstattungen für Tageseinrichtungen

 

 

6.717.025,66 €

2013/2014

36102.23316620

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land

 

38.435,30 €

 

2013/2014

36102.01900000
Ausstattungen für Tagespflege

 

 

38.435,30 €

* Einzelaufstellung in der Anlage 1

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen