Stellungnahme - 2013/AN/4362-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Argumente und Vorschläge des Bürgerbeauftragten aus dem Schreiben vom 08.02.2013 sind erneut geprüft worden, lassen aber keine Annäherung unserer Rechtsstandpunkte zu.

 

Es gibt im Interessenkonflikt um die Kaufpreise bzw. die Nutzungsentgelte für die Warnemünder Verandenstellflächen keinen Grund, vom beschrittenen Weg abzuweichen, denn sowohl nach interner als auch externer juristischer Einschätzung hat die Hansestadt Rostock gute Chancen, mit ihren Zahlungsansprüchen durchzudringen. Wenn die Hansestadt Rostock im Übrigen noch keinen aktuellen Rechtsstreit gewonnen hat, beruht das aber allein auf der Unabgeschlossenheit der Verfahren. Es gehört zudem zur ordnungsgemäßen Führung eines kommunalen Haushaltes, aussichtsreiche Zahlungsansprüche auch gerichtlich zu verfolgen.

 

Bei der Bestimmung der Kaufpreise, Mieten/Nutzungsentgelte und Überbaurenten für die Verandenstellflächen orientiert sich das Fachamt an den Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen, um zu gewährleisten, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer kommunaler Haushaltführung nicht verletzt werden. Nach diesen gutachterlichen Einschätzungen sind die Teilflächen aber zu Baulandpreisen zu veräußern, weil sie mit Veranden bebaut sind. Auch hier darf also nicht anders vorgegangen werden.

 

Eine Überbausituation, die der Verandaeigentümer anzeigt, findet selbstverständlich immer Berücksichtigung. Sich aber darauf zu einigen, dass ein bloßer Anbau ein Überbau ist, dürfte erheblich gegen die §§ 912 ff BGB verstoßen. Es läge im Übrigen auch wieder ein schwerer Verstoß gegen die Kommunalverfassung vor, weil die Hansestadt Rostock auf diese Weise um ihr zustehende Einnahmen gebracht würde.


Da keine neuen Gründe für das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses vorgetragen worden sind, die bekannten aber ein solches nicht zu begründen vermögen, kann dieser Hinweis bei der Preisbildung für die Verandenstellflächen keine Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben