Beschlussvorlage - 2013/BV/4355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsbeschluss zur Beauftragung der Straßenplanung in den HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 6 (Erstellung des Leistungsverzeichnisses) wird bestätigt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Über den Sievershäger Weg führt die Verbindung der Nachbarorte der Hansestadt Rostock Lichtenhagen und Alt Sievershagen. Der schlechte Straßenzustand erfordert bereits seit Jahren erhebliche zusätzliche Aufwendungen für die Verkehrssicherung und Instandhaltung. Die Bewertung des Straßenzustandes und die vorhandene Restnutzungsdauer rechtfertigen eine investive Maßnahme zur Erhöhung der Restnutzungsdauer.

 

Die Bedeutung der Straßenverbindung hat auf Grund der Wohn- und Geschäftsbebauung der Nachbarorte in den letzten Jahren sowohl zwischen diesen als auch zur Hansestadt Rostock erheblich zugenommen. Diese Entwicklung entsprach nicht dem Verkehrskonzept der Stadt und war zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkehrskonzeptes in diesem Umfang nicht vorhersehbar.

 

Die Straße wird auch von Radfahrern und Fußgängern mit einem erheblichen Anteil Jugendlicher frequentiert. Die Nachbargemeinden haben dieser Entwicklung bereits Rechnung getragen und den Straßenzug erneuert und mit einem Geh- und Radweg ergänzt. Sie haben in diesem Zusammenhang die Hansestadt Rostock bereits vor mehreren Jahren aufgefordert, dieser Entwicklung ebenfalls möglichst kurzfristig nachzukommen.

 

Der vorhandene Straßenquerschnitt weist keinen regelkonformen Ausbau entsprechend den Richtlinien für Stadtstraßen (RASt 06) bzw. für Landstraßen (RAS-Q) auf und wird damit den gestiegenen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Hieraus resultieren insbesondere Verkehrsgefährdungen für Fußgänger und Radfahrer, die zurzeit auf dem 800 m langen Abschnitt der Hansestadt Rostock noch die Fahrbahn benutzen müssen. Ein besonders hohes Gefährdungspotential ergibt sich daraus bei Dunkelheit, da die Straße nicht beleuchtet ist und die Geh-/Radwege der benachbarten Straßenabschnitte an der Stadtgrenze in besonders unübersichtlichen Bereichen enden. Auch für den Kfz-Verkehr ergeben sich durch die uneinheitlichen Breiten, den schlechten Fahrbahnzustand insbesondere in den Randbereichen im Begegnungsfall und bei Ausweichmanövern für Fußgänger und Radfahrer erhebliche Gefährdungen.

 

Der äußerst mangelhafte baulich-technische Zustand der Straße einschließlich der Entwässerung führte bereits mehrmals zu berechtigten Versicherungsansprüchen an die Stadt durch geschädigte Verkehrsteilnehmer sowie zu Beschwerden der Anlieger aufgrund der Überflutung ihrer Grundstücke.

 

Aufgrund des nicht mehr länger hinnehmbaren technischen und verkehrlichen Zustandes  ist bei gegebenem Anlass unter Umständen eine längere Sperrung der öffentlichen Verkehrsanlage nicht mehr auszuschließen. Die Dringlichkeit des Vorhabens erfordert deshalb zwingend einen unverzüglichen Planungsbeginn, um die Straße in einem den verkehrlichen Anforderungen entsprechenden Querschnitt herzustellen und die straßenbautechnische Anlage den Anforderungen entsprechend auszubauen.

 

Die Einordnung in den Haushaltsplan 2013/14 erfordert hinsichtlich der notwendigen Vorbereitung ebenfalls einen unverzüglichen Beginn der Planungsarbeiten.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:66

Produkt: 54101- Gemeindestraßen

Maßnahmenummer: 66 54101 201301811

– Grundhafte Erneuerung Sieverhäger Weg

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

 

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

 

09612000/78532000

- Anlage im Bau

 

 

 

660.000

2014

09612000/78532000

- Anlage im Bau

 

 

 

100.000

 

 

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Beschlüsse

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06.06.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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11.06.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.06.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.06.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen