Stellungnahme - 2012/BV/4146-23 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2012/BV/4146-22 (ÄA) wird beabsichtigt, die Maßnahme 2013/1.20 – Reduzierung des Finanzbedarfes für freiwillige Aufgaben – im Bereich des Amtes für Schule und Sport (Teilhaushalt 40) ersatzlos zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Hansestadt Rostock ist nach § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 16 der Gemeinde-haushaltsverordnung-Doppik verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

Eine der wesentlichen Aufgaben der Verwaltung ist nun, der Bürgerschaft Konsolidierungsvorschläge vorzulegen, die den Haushaltsausgleich in der Summe ermöglichen.

 

Auf Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Sport sind die freiwilligen Leistungen der Hansestadt Rostock auf ein der finanziellen Leistungskraft angemessenes Niveau anzupassen.

 

Der Haushaltsausgleich ist nach den aktuell vorliegenden Finanzplanungsdaten in den Jahren ab 2014 unterjährig mit den der Verwaltung obliegenden Gestaltungsmöglichkeiten nicht erreichbar. Daher ist vorsorglich für nahezu alle freiwilligen Leistungen ab dem Jahr 2014 gleichberechtigt eine Reduzierung von 5 % im Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 aufgenommen worden.

 

 

Die Verwaltung wird alle Anstrengungen unternehmen, alternative Konsolidierungsvorschläge mit Ihnen gemeinsam zu beraten, um diese für das Gemeinwohl so wichtigen Aufgaben künftig zu sichern.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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26.02.2013 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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06.03.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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19.03.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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02.04.2013 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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10.04.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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23.04.2013 - Hauptausschuss - vertagt