Änderungsantrag - 2012/BV/4027-45 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen
-Frauenhaus-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2013
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Beschlussvorschlag:
Im Teilhaushalt 50 Amt für Jugend und Soziales werden im Produkt 33100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege für das Frauenhaus, Träger Frauen helfen Frauen e.V. 22.000 Euro mehr für die Finanzierung einer Rufbereitschaft und einer halben Stelle hauswirtschaftliche Dienstleistungen in den Haushalt 2013 eingestellt.
Deckungsquelle:
TH 90 Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61101 Steuern
Konto 61101.402100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagssteuer
alt: 45.273.500 Euro
+ 22.000 Euro
neu: 45.295.500 Euro
Sachverhalt:
Die beantragten 22.000 Euro dienen der Beschäftigung einer Rufbereitschaft und der Schaffung einer halben Stelle Hauswirtschafterin im Frauenhaus.
Für das Jahr 2013 hat das Rostocker Frauenhaus beim Amt für Jugend und Soziales Rostock eine Zuwendung in Höhe von 178.014,87 beantragt. 2012 betrug die Zuwendung der Kommune 145.000 . Es wurde ein Mehrbedarf 33.000 angemeldet, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
- 11.000 Tariferhöhung für 5 Personalstellen analog dem Tarifergebnis im TVöD
(letzte Tarifanpassung 2005)
- 10.000 zur Beschäftigung einer Rufbereitschaft für die Wochenenden und Feiertage
- 12.000 zur Beschäftigung einer Hauswirtschafterin (20 WoStd.)
Seit Jahren schon wird eine steigende Arbeitsbelastung im Frauenhaus beobachtet. Die Probleme, mit denen gewaltbetroffene Frauen um Hilfe und Schutz nachfragen, bedürfen zunehmend zeitintensiverer und komplexerer Unterstützungsangebote. Um diesem Bedarf entsprechen zu können, wird mehr personelle Kapazitäten benötigt. Alternativ zur Schaffung einer weiteren Sozialpädagoginnen-Stelle im Frauenhaus wird seitens des Trägers vorgeschlagen, die derzeitigen fünf Mitarbeiterinnen des Frauenhauses von den Aufgaben Rufbereitschaft und Hauswirtschaft zu entlasten, damit diese über mehr Ressourcen für die psychosoziale Arbeit verfügen. Dafür wurde bei der Stadt Rostock für das Jahr 2013 zusätzliche Personalmittel für Rufbereitschaft und Hauswirtschaft beantragt (s.o.).
Das Frauenhaus nimmt jedes Jahr durchschnittlich ca. 62 Frauen mit 45 Kindern auf. (Auslastung 80%). Die Fallzahlen sind seit Jahren in etwa gleich. Was sich verändert hat, ist der Arbeitsaufwand je Einzelfall aufgrund einer veränderten Klientel und veränderten Rahmenbedingungen, unter denen Hilfe und Schutz geboten werden.
Seit einigen Jahren sind über die Hälfte der Frauenhausbewohnerinnen unter 30 Jahre alt, (9 % unter 20 J. / 17 % 20-24 J. / 25 % 25-29 J.), welche aufgrund ihrer Problemlagen besonders intensive sozialpädagogische Beratung und Begleitung benötigen. Neben den zentralen Aufgaben des Frauenhauses wie Schutz und Sicherheit, Hilfen zur Überwindung der Gewalt und der unmittelbaren Existenzsicherung bedarf es bei dieser Altersgruppe besonderer Hilfen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben. Themen wie Schwangerschaft, Kompetenzen zur Kindererziehung (Ernährung, Gesundheit, Bildung, Zuwendung), eigene Schul- und Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit sowie ganz lebenspraktische Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltages gewinnen zunehmend im Frauenhaus-Alltag an Bedeutung, um die Frauen in ein selbstständiges Leben zu begleiten.
30% der Bewohnerinnen sind Migrantinnen. Neben den besonderen Problemen dieser Gruppe wie ungeklärter Aufenthaltsstatus und mangelnde Deutschkenntnisse stellen neuerdings die Themen Zwangsheirat und Ehrenmord zusätzliche Herausforderungen.
Außerdem wird eine zunehmende Zahl schwer traumatisierte Frauen mit psychischen Folgeerkrankungen aus häuslicher Gewalt beobachtet, die im Frauenhaus Zuflucht suchen.
Des Weiteren nimmt seit einiger Zeit die Beratung zu folgenden Themen großen Raum ein:
- Umgangs- und Sorgerechtsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt
- Kinderschutz / Kindeswohlgefährdung
- Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket
- Hartz IV-Anträge
Mit den genannten Themen und Aufgaben sind die Mitarbeiterinnen in der Frauenhausarbeit in den letzten Jahren zusätzlich konfrontiert. Mit der derzeitigen Personalausstattung ist das Angebot Frauenhaus in der notwendigen Qualität nicht mehr aufrechtzuerhalten. Bei Einstellung entlastender Kräfte für Rufbereitschaft und Hauswirtschaft werden Zeit- und Energieressourcen bei den Sozialpädagoginnen frei gesetzt, die dann für eine effektivere Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen wirksam werden.