Stellungnahme - 2012/BV/4027-41 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt der Änderungsantrag 2012/BV/4027-23 (ÄA) vor, der folgenden Beschlussvorschlag vorsieht:

Im Nachtrag zur Beschlussvorlage (2012/BV/4027-01) wird in der Anlage 8 Stellenplan der 4. Änderungspunkt (Verlagerung von Stellen) gestrichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zur Umsetzung des KOD wurden mittels Organisationsverfügung 35/2012 vom 13.11.2012 u. a. 2,5000 VbE (1 x 1,000; 2 x 0,7500 VbE) in das Amt für Umweltschutz verlagert und in Kontrollkraft gewandelt. Diese Stellen waren zum Zeitpunkt der Verlagerung frei, so dass eine Verlagerung und Wandlung ohne Stelleninhaberin/Stelleninhaber erfolgen konnte.

 

In die Änderungsliste zur Änderungssatzung vom 14.12.2012 – wurde u. a. auch die OV 35/2012 aufgenommen. Die durch Unterschrift des Oberbürgermeisters sanktionierte Organisationsverfügung  ist Bestandteil des Stellenplanentwurfes 2013.

 

Eine Rückführung gefährdet die Umsetzung des Konzeptes zum Kommunalen Ordnungsdienst.

Zum Projektstart der Umsetzung 01/2013 sind bereits vier Kontrollkräfte und ein Innendienstmitarbeiter im Einsatz.

Sie setzen sich primär für die Verbesserung von Sauberkeit und Ordnung in der Stadt ein. Ordnungswidrigkeiten werden konsequenter verfolgt.

Die Sorgen und Nöte von Rostocker Einwohnerinnen, Einwohnern und Gästen sollen auf kurzen Dienstwegen geklärt und schnelle, bürgerfreundliche Lösungen gefunden werden.

 

 

 

Anregungen und konstruktive Kritik nehmen die Kontrollkräfte gern entgegen. Nur durch gegenseitiges Verständnis und Achtsamkeit im Handeln kann eine hohe Lebensqualität in der Hansestadt auf Dauer gewährleistet werden.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben