Stellungnahme - 2012/BV/4114-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverwaltung folgt dem Änderungsantrag.

 

Die geplante Bebauung wird die Geschossanzahl von vier (einschließlich Dachgeschoss) nicht überschreiten.

 

Die Lösung der Stellplatzproblematik ist Gegenstand des nach dem Aufstellungsbeschluss zu erarbeitenden Planentwurfs, der nach seiner Fertigstellung der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben