Änderungsantrag - 2012/AN/4209-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung ergänzt:

 

In Angelegenheiten, die einen Ortsbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, kann der zuständige Ortsbeirat einem Beschluss der Bürgerschaft gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V widersprechen, sofern dieser das Wohl des Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt.

Der Widerspruch ist binnen zwei Wochen bei der Präsidentin der Bürgerschaft einzulegen und zu begründen. In der Begründung ist insbesondere darauf einzugehen, in welcher Weise der beanstandete Bürgerschaftsbeschluss das Wohl des Ortsbeiratsbereichs beeinträchtigt.

Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, solange er nicht durch Beschluss der Bürgerschaft zurückgewiesen wurde.

 

Der jetzige bsatz 3 wird zu Absatz 4 in §14 der Hauptsatzung.

 

Begründung:

 

Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung wird statt eines noch vorzulegenden Entwurfs der Verwaltung für die Hauptsatzungsänderung sogleich beschlossen.

 

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gez.

Anke Knitter

Vorsitzende

 

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Beschlüsse

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26.02.2013 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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26.02.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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26.02.2013 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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28.02.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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05.03.2013 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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05.03.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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05.03.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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06.03.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.03.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt