Änderungsantrag - 2012/BV/3678-61 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Nachtrag zum Beschlussvorschlag 2012/BV/3678-59, Seite 18 wird wie folgt ergänzt:

 

VI.2. Armut vorbeugen –Selbstbestimmtes Leben ermöglichen

 

nach Arbeitskräfte wird eingefügt:

 

„als untere Grenze…“

 

 

 

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geänderte Fassung:

Die Stadt wird bei der Ansiedlungspolitik darauf hinwirken, dass diejenigen Unternehmen Vorrang erhalten, die sich bei der Bezahlung ihrer Arbeitskräfte als untere Grenze am Mindestlohn orientieren, der im Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt ist.

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen