Dringlichkeitsantrag - 2012/DA/4178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Haushaltsplanentwurf 2013 mit Hilfe eines Nachtrags zur Beschlussvorlage um den Punkt der erhöhten Gewinnausschüttung bei der WIRO in Höhe von 6,25 Mio. zu bereinigen und keine Gewinnausschüttung aus dem Verkauf von Wohnungen aus dem Umlauf- und/oder Anlagevermögen mehr vorzusehen.

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Erst mit der Sitzung der Finanzausschusses am 27.11.2012 und der Entwurf der Niederschrift vom 04.12.2012 wurde offensichtlich, dass es keine fundierten und belastbaren Zusicherungen seitens der WIRO für die erhöhte Gewinnausschüttung gibt. Außerdem wurde auf der besagten Sitzung von Seiten der Verwaltung verdeutlicht, dass die erhöhte Gewinnausschüttung im Wesentlichen durch Wohnungsveräußerungen gedeckt werden soll. Eine Verschiebung der Behandlung verbietet sich auf Grund der angestrebten Beschlussfassung zum Haushalt auf der nächsten Bürgerschaftssitzung. Somit wäre eine Überarbeitung seitens der Verwaltung , wie im Antrag gefordert, nicht mehr möglich.

 

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Begründung:

Die Bürgerschaft hat an verschiedenen Stellen über Beschlüsse ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass es keine Wohnungsveräußerung zum Mittel des Stopfens von Haushaltslöchern geben soll. Dieser Willen wurde von Seiten des Oberbürgermeisters mit Vorlage des Haushaltsplanentwurfs missachtet. Hinzu kommt, dass die erhöhte Gewinnausschüttung nicht mit der WIRO abgestimmt ist, somit widerspricht der Haushaltsplanentwurf in diesem Punkt dem Wirtschaftsplan der WIRO (Band 5 – 15 Mio. Gewinnausschüttung in 2013) und muss entsprechend von Seiten der Verwaltung korrigiert werden.

 

 

 

Da der Haushalt an dieser Stelle nicht den grundsätzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung entspricht, muss dieser von der Verwaltung über einen Nachtrag entsprechend geändert werden. Bei Änderung durch die Bürgerschaft kann keine Deckungsquelle benannt werden.

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen