Änderungsantrag - 2012/BV/3678-60 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Abschnitt VII, Unterabschnitt VII, 4 – wohnen in der Stadt als besondere Qualität herauszustellen –

wird in Satz 3 hinter dem Wort „Innenstadt“ eingefügt: „und dem Seebad Warnemünde“,

ebenso wird nach dem genannten Satz 3 ein neuer Satz 4 eingefügt: „Zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohneigentum oder Teileigentum unterliegt die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion einer Genehmigung.

 

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Begründung:

Dieser Änderungsantrag entspricht der Beschlussfassung der Bürgerschaft 2011/AN/2542 vom 05.10.2011, die den Oberbürgermeister auffordert, eine Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohneigentum oder Teileigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion vorzulegen. Nach Terminverlängerung muss die Verwaltung diese Satzung zur Märzsitzung 2013 vorlegen.

Im Unterschied zu dem Änderungsantrag des Ortsbeirates Warnemünde 2012/BV3678-07 zu den Leitlinien der Stadtentwicklung wird der Neubau von Ferienwohnungen oder Teilung von Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsnutzung mit Genehmigung zugelassen.

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben